Optimierung der Ampelschaltung an der Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße
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Bisheriger Verlauf
27.02.2018
13.03.2018
Antrag Ortsbeirat
Optimierung der Ampelschaltung an der Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße
Details im PARLIS OF_547-1_2018Ortsbeirat Magistratsvorlage
Optimierung der Ampelschaltung an der Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße
Details im PARLIS OM_2895_201827.02.2018
Antrag Ortsbeirat
Optimierung der Ampelschaltung an der Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße
Details im PARLIS OF_547-1_201813.03.2018
Anregung Ortsbeirat
Optimierung der Ampelschaltung an der Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße
Details im PARLIS OM_2895_2018 Partei(en): Die_PARTEI
S A C H S T A N D :
Antrag vom 27.02.2018, OF 547/1
Betreff: Optimierung der Ampelschaltung an der Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße
Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die Ampelschaltung an der Ampel Mainzer Landstraße Ecke Schwalbacher Straße Landstraße im Sinne der Anwohner verbessert und eine längere Grünphase zur sichereren Überquerung eingerichtet werden kann. Begründung:
Im Vergleich zur Breite der Straße ist die Grünphase der Ampel für Fußgänger ist mit unter 10 Sekunden sehr kurz. Gerade für ältere Menschen und junge Eltern mit Kinderwagen stellen diese kurzen Grünphasen ein Sicherheitsproblem dar, häufig ist eine vollständige Überquerung innerhalb der Ampelphase nicht möglich. Da sich direkt an der Straßenbahnstation die Krabbelstube Noah befindet und im hinteren Bereich der Schwalbacher Straße die Paul-Hindemith-Schule beheimatet ist, wird diese Ampel von Eltern mit Kindern bzw. Schulkindern stark frequentiert. Zwar ist die Mainzer Landstraße eine wichtige Ein- und Ausfahrtstraße, die Interessen der mit dem Automobil pendelnden Bevölkerung darf aber nicht über den Interessen der Bewohner des Gallus stehen.
Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
20. Sitzung des OBR 1 am 13.03.2018, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2895 2018 Die Vorlage OF 547/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme