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Sachstandsbericht Trinkhalle in der Sigmund-Freud-Straße

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 01.11.2013, OF 548/10 Betreff: Sachstandsbericht Trinkhalle in der Sigmund-Freud-Straße Der Magistrat wird gebeten dem Ortsbeirat 10 über die Lage an der Trinkhalle, Sigmund-Freud-Str.52, einen ausführlichen Bericht zu geben.

Begründung:

Aus Beschwerden von Nachbarn der Trinkhalle ist zu entnehmen, daß häufig ruhestörender Lärm von der Anlage mitten in einem Wohngebiet ausgeht. Auch soll es bereits öfter zu Tätlichkeiten gekommen sein. In die Angelegenheit seien inzwischen mehrere Ämter involviert, darunter das 12.Polizeirevier, das Ordnungsamt sowie die Baubehörde. Der Ärger geht nach Angaben der Nachbarn nicht nur, aber überwiegend von einem "Biergarten mit Zelt" hinter der Trinkhalle aus, in dem auch oft, mit voller Lautstärke, ein Fernseher laufen soll. Die Anwohner sind der Meinung, daß eine solche Erweiterung der Trinkhalle nicht genehmigungsfähig sei, zumal sich die Erweiterung nahe der nachbarlichen Balkone auf der rückwärtigen, ruhigen Seite der Nachbarhäuser befindet. Wenn dies der Fall sein sollte, wird die Ordnungsbehörde gebeten, umgehend für eine Beseitigung der Anbauten sorgen. Nach unseren Informationen warten die Nachbarn in der Angelegenheit bereits seit längerem auf eine behördliche Stellungnahme.Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

27. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2013, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 548/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 21.01.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 548/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 548/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 974 2014 Die Vorlage OF 548/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme