Verkehrsberuhigung Westerbachstraße: Eschborner Landstraße an das Nordwestkreuz anbinden
Lesezeit: 2 Minuten
Bisheriger Verlauf
31.08.2011
25.10.2011
Antrag Ortsbeirat
Verkehrsberuhigung Westerbachstraße: Eschborner Landstraße an das Nordwestkreuz anbinden
Details im PARLIS OF_55-7_2011Auskunftsersuchen
Verkehrsberuhigung Westerbachstraße: Eschborner Landstraße an das Nordwestkreuz anbinden
Details im PARLIS V_152_201131.08.2011
Antrag Ortsbeirat
Verkehrsberuhigung Westerbachstraße: Eschborner Landstraße an das Nordwestkreuz anbinden
Details im PARLIS OF_55-7_201125.10.2011
Auskunftsersuchen
Verkehrsberuhigung Westerbachstraße: Eschborner Landstraße an das Nordwestkreuz anbinden
Details im PARLIS V_152_2011 Partei(en): CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 31.08.2011, OF 55/7
Betreff: Verkehrsberuhigung Westerbachstraße: Eschborner Landstraße an das Nordwestkreuz anbinden
Der Ortsbeirat 7 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine direkte Anbindung der Eschborner Landstraße an die A 5 über das Nordwestkreuz zur Beruhigung der Westerbachstraße im Berufsverkehr beitragen kann. Begründung:
Durch die Erschließung der Gewerbegebiete Wilhelm-Fay-Straße und Rödelheim West ist eine erhebliche Zunahme des PKW-Verkehrs im Berufsverkehr (in den Morgen- und Abendstunden) auf der Westerbachstraße festzustellen. Wenn weitere Grundstücke, wie beispielsweise das Gelände der US Army, als Gewerbegebiet zusätzlich genutzt werden sollten, wird die Belastung durch den Berufsverkehr sowohl im östlichen Teil Sossenheims als auch im westlichen Teil Rödelheims noch größer. Dies ist den Anwohnern auf Dauer nicht zuzumuten. Viele Pendler kommen über die Autobahnauffahrten der A 648 in die Stadtteile. Eine direkte Anbindung der Eschborner Landstraße an die A 5 über das Nordwestkreuz bietet für diese Pendler eine Alternative und kann somit zur Verkehrsberuhigung beitragen.
Beratung im Ortsbeirat: 7
Beratungsergebnisse:
6. Sitzung des OBR 7 am 25.10.2011, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 152 2011 Die Vorlage OF 55/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme