Mehrgenerationenhaus in der Straße Im Brombeerfeld

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Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 24.10.2024, OF 550/12 Betreff: Mehrgenerationenhaus in der Straße Im Brombeerfeld Der Ortsbeirat bittet den Magistrat im Stadtteil Frankfurt-Kalbach, auf dem Grundstück im Brombeerfeld, auf welchem ursprünglich eine Seniorenwohnanlage gebaut werden sollte, siehe B 191, ein Mehrgenerationenhaus zu bauen.

Begründung:

Auf einem Teil dieses Grundstückes wurde zwar eine Wohnanlage, aber keine Seniorenwohnanlage, gebaut. Um der Maßgabe der Stadt B 191, zu folgen, hier eine Seniorenwohnanlage zu bauen, bietet sich eine moderne Lösung an. Der Bau eines Mehrgenerationenhauses. Altenwohnheim, Altersheim, das war, so glaubte man in den 50er Jahren bis heute, die moderne Lösung. Eine Lösung, die in einer modernen sozialen und menschlichen Gesellschaft nicht akzeptabel ist. In einer zivilisierten Gesellschaft ist es ein -no go-, dass Senioren separiert werden. Allein das Wort Altenwohnanlage ist diskriminierend und ja, es ist abwertend. Menschen, die noch selbst einkaufen und kochen können, die zwar von Fall zu Fall von hohem Alter sind, aber noch über sich selbst bestimmen können, sollten die Möglichkeit erhalten, in der gewohnten Umgebung inmitten von Familien, Kindern und Jugendlichen zu wohnen. Eine solche Lösung ist für die Senioren würdevoll und menschlich. Man sollte für unsere Mütter und Väter mehr übrighaben, als sie in einem speziellen Haus zu separieren. Sie gehören in unsere Mitte. Hier ist die Kommunalpolitik gefragt. Forschung zum Altern im Quartier ist wichtig für eine zukunftsorientierte Kommunalpolitik Viele Studien haben bestätigt, dass generationen- bzw. altersfreundliche Städte und Quartiere im Fokus einer nachhaltigen kommunalen Planung stehen sollten. Längst gibt es Kooperationsprojekte zwischen der Stadt Frankfurt und Gemeinnützigen Vereinen, wie auch am Riedberg in Harheim und Niederrad. Die Wissenschaft ist schon seit einiger Zeit dahintergekommen, dass Senioren, wenn sie in ihrer gewohnten Umgebung leben und wenn sie in einer Hausgemeinschaft leben, bei Jung und Alt, sich länger seelisch und körperlich wohl fühlen als in Gemeinschaft Gleichaltriger.Hauptvorlage: Antrag vom 29.08.2024, OF 544/12 Beratung im Ortsbeirat: 12