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Ferienwohnungen in Frankfurt - der Ritt auf dem Papiertiger? Die Satzung der Stadt Frankfurt über „die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung und zu ähnlichen Zwecken“

Lesezeit: 5 Minuten

Bisheriger Verlauf

25.04.2018

Antrag Ortsbeirat

Ferienwohnungen in Frankfurt - der Ritt auf dem Papiertiger? Die Satzung der Stadt Frankfurt über „die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung und zu ähnlichen Zwecken“

Details im PARLIS OF_551-2_2018
14.05.2018

Auskunftsersuchen

Ferienwohnungen in Frankfurt - der Ritt auf dem Papiertiger? Die Satzung der Stadt Frankfurt über „die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung und zu ähnlichen Zwecken“

Details im PARLIS V_867_2018
Partei(en): LINKE.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 25.04.2018, OF 551/2

Betreff: Ferienwohnungen in Frankfurt - der Ritt auf dem Papiertiger? Die Satzung der Stadt Frankfurt über "die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung und zu ähnlichen Zwecken" Am 28.3.2018 ist die o.g. Satzung mit einigen einschränkenden Änderungen in Kraft getreten. Vollzugsbehörde ist die Bauaufsicht (§ 2 I der Satzung). In diesem Zusammenhang möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten In welchem Umfang konnte die Bauaufsichtsbehörde aufgrund der bis 2017 geltenden gesetzlichen Bestimmungen in den messenahen Stadtteilen Westend/ Bockenheim/Kuhwald zu "Ferienwohnungen" umgewandelten Wohnraum für die reguläre Nutzung zurückgewinnen? Welche Veränderungen ergeben sich für die Arbeit der Behörde aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen (laut § 13a Baunutzungsverordnung gelten Ferienwohnungen als nichtstörendes Gewerbe, das grundsätzlich überall geduldet werden kann)? Ist die Genehmigung lediglich eine Formsache? Nach welchen Kriterien wird über das Vorliegen einer "kulturellen oder historischen Bedeutung des Wohnraums" entschieden (§3 der Satzung)? Wie realistisch ist nach Einschätzung des Magistrats die Auflage der Schaffung von Ersatzwohnraum zum Ausgleich für den durch Umnutzung verlorenen Wohnraum (§ 4 der Satzung)? Nach § 6 III der Satzung gilt die Genehmigung für die Umnutzung als erteilt, wenn über den entsprechenden Antrag nicht innerhalb eines Monats entschieden wird. Es stellt sich die Frage, ob die personelle Ausstattung der Bauaufsicht ausreicht, um die gesetzten Fristen überhaupt einhalten zu können. Welche gesetzlichen Grundlagen müssten aus Sicht des Magistrats geschaffen werden, um zweckentfremdende Nutzungen des zu schützenden Wohnraums dauerhaft abwenden zu können?

Begründung:

Nach Auskunft des Magistrats (M 12/2018) konnten aufgrund des bis 2017 geltenden Bau- und Planungsrechts seit 2013 ca.1400 Wohnungen im gesamten Stadtgebiet wieder einer regulären Vermietung zugeführt werden. Nach dem nunmehr geltenden § 13 a der Baunutzungsverordnung wird die Nutzung von Wohnraum als Ferienunterkunft erheblich erleichtert. Der Magistrat hat mit der vorliegenden Satzung eine in der Novellierung des Hess.Wohnungsaufsichtsgesetzes (§ 12a) vorgesehene Regelung bzgl. eines kommunalen Genehmigungsvorbehalts geschaffen, um der Umwand- lung von Wohnraum entgegenwirken zu können. Als messenahe Innenstadtbezirke sind das Westend und Bockenheim in besonderem Maße von lukrativer Umnutzung betroffen. Nach Internetrecherchen bieten eine Reihe von Agenturen wie "Thehomelike" temporär zu nutzenden Wohnraum zu bemerkenswerten Preisen an. So wird in der Rohmerstraße eine 70 qm große Altbauwohnung zu einem Quadratmeterpreis von 26,41 € (1850,-- €) incl. angeboten; eine 48 qm große Einzimmer- wohnung in der Franz-Rücker-Allee soll eine Nettomiete von 900,-- € abwerfen (Gesamtpreis 2400,--€ incl.!). Selbst wenn man in diesem Sektor nicht von der Ausnutzung besonderer Notlagen ausgehen muss und sich die Möblierung bis hin zum Bademantel als recht luxuriös darstellt, drängt sich bei dieser Form der Umnutzung doch auch der Verdacht einer gewissen Mietpreisüberhöhung auf. Die wäre dann aber Sache der Abt.Wohnraum- erhaltung im Amt für Wohnungswesen, die sich mit jahrelangen Streitverfahren mit uneinsichtigen Vermietern gut auskennt.
Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 867 2018 Die Vorlage OF 551/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender Satz als eigenständiger Punkt eingefügt wird: "welche Maßnahmen ergriffen werden, damit Vermieter von Wohnraum als Ferienwohnung ihren Steuerverpflichtungen nachkommen." Abstimmung: Ursprünglicher Antrag: Einstimmige Annahme Eingefügter Punkt: 2 SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU (= Ablehnung) bei einer Enthaltung SPD