Antrag vom 02.06.2020, OF 551/8 Betreff: Verkehrshindernis E-Roller in Alt-Niederursel Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die E-Roller-Verleiher wie z.B. Tier aufzufordern, dafür zu sorgen, dass diese Elektrokleinstfahrzeuge nicht auf den engen Fußgängerwegen im alten Ortskern von Niederursel abgestellt werden und 2. zu prüfen, ob eine Nutzung von E-Rollern im Verkehrsraum von Alt-Niederursel untersagt werden kann, und zwar in folgenden Straßen: Alt-Niederursel, Seibertsgasse, Spielsgasse, Schüttgrabenstraße, Kleine Schüttgrabenstraße, Obermühlgasse, Dorfwiesenweg, Hennegasse, Erbsengasse und Kirchgartenstraße.
Begründung:
Zwischenzeitlich sind E-Scooter-Verleihsysteme auch im Frankfurter Nordwesten aktiv und die Fahrzeuge können auch in diesen Stadtteilen fahren. Leider halten sich viele Kunden oder die Verleiher selbst, die die Fahrzeuge zu Werbezwecken abstellen, nicht an die Verkehrsregeln. Insbesondere stehen oftmals sogar zwei Fahrzeuge nebeneinander auf einem der sehr engen Gehwege in Straßen wie Alt-Niederursel, Spielsgasse oder Schüttgrabenstraße. Dort ist ohnehin wenig Raum für Fußgänger, und die abgestellten Fahrzeuge zwingen Passanten auf die Fahrbahn. Für Mütter und Väter mit Kinderwagen ist das besonders unpraktisch und ggf. gefährlich.Beratung im Ortsbeirat: 8
Beratungsergebnisse:
39. Sitzung des OBR 8 am 18.06.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6211 2020 a) Ziffer 1 der Vorlage OF 551/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 2. der Vorlage, wird abgelehnt. Abstimmung: zu a) Einstimmige Annahme zu b) SPD, GRÜNE, 1 LINKE., BFF, FREIE WÄHLER gegen CDU und 1 LINKE.(= Annahme)