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Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße stadteinwärts für Radfahrende sicher gestalten

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

15.11.2018

Antrag Ortsbeirat

Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße stadteinwärts für Radfahrende sicher gestalten

Details im PARLIS OF_554-9_2018
29.11.2018

Anregung Ortsbeirat

Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße stadteinwärts für Radfahrende sicher gestalten

Details im PARLIS OM_4056_2018
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 15.11.2018, OF 554/9

Betreff: Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße stadteinwärts für Radfahrende sicher gestalten
Der Ortsbeirat 9 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den neu angelegten Fahrradschutzstreifen in der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts durchgehend bis zur Kreuzung mit der Hügelstraße zu markieren. Es soll dort eine vorgezogene Haltelinie für Radfahrer/innen markiert werden, die einen Schutz vor abbiegenden Fahrzeugen bietet.

Begründung:

Der Umbau der Eschersheimer Landstraße wird gut angenommen. Jedoch berichten viele Radfahrer/innen, dass sie stadteinwärts in Höhe der U-Bahnhaltestelle Hügelstraße durch Fahrzeuge, die vor ihnen auf die rechte Spur kreuzen, um geradeaus zu fahren oder rechts abzubiegen, gefährdet werden. An dieser Stelle hört die Markierung des Schutzstreifens auf. Es gibt auch keine vorgezogene Haltelinie, die Radfahrenden ermöglicht, bei Rot an der Kreuzung vor abbiegenden Fahrzeugen zu halten. Erst kürzlich ereignete sich ein Unfall an dieser Kreuzung, bei dem ein Kind auf einem Fahrrad von einem abbiegenden LKW erfasst wurde. Es ist bekannt, dass unsicher gestaltete Kreuzungen zu den größten Gefahren für Radfahrende zählen. Aus diesem Grund soll der Schutzstreifen bis zur Haltelinie an der Kreuzung fortgeführt werden und eine getrennte Haltelinie für Fahrräder markiert werden.
Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

27. Sitzung des OBR 9 am 29.11.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4056 2018 Die Vorlage OF 554/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)