Antrag vom 21.10.2024, OF 558/12 Betreff: Kommunale Wärmeplanung Vorgang: M 118/24 Laut dem Bundesgesetz "Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze" vom 17.11.2023 (in Kraft getreten am 01.01.2024) und des hessischen Energiegesetz vom 29.11.2023 sind Kommunem über 100.000 Einwohner verpflichtet bis zum 30.06.2026 eine kommunale Wärmplanung zu erstellen. Dies hat die Stadt Frankfurt mit der M 118 vom 30.08.2024 zum spätmöglichsten Zeitpunkt 30.06.2026 nun auf den Weg gebracht. Eine Informationsveranstaltung hat hierzu stattgefunden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. in der M 118 Zeitfenster einzubauen bis einzelne Schritte erfolgt sein müssen, um gegebenenfalls hier rechtzeitig nachjustieren zu können, 2. ferner sind auch u. a. die nördlichen Stadtteile in die Planung einzubeziehen, die heute noch als weiße Flächen in der kommunalen Wärmeplanung auftauchen und 3. sind alle bereits existierenden Vorschläge der Ortsbeiräte hierzu einzubeziehen und zu berücksichtigen.
Begründung:
Sollte die Errichtung z. B. einer Task Force Wärmeplanung mehr Zeit beanspruchen als im Voraus möglicherweise angedacht, muss evtl. an anderer Stelle Zeit eingespart werden. Die M 118 gibt hierzu keinerlei zeitlichen Rahmen vor. Da in vielen Bereichen Frankfurts Hauseigentümer*innen in den nächsten Jahren planen eine neue Heizung einzubauen, muss im ganzen Stadtgebiet transparent nachvollziehbar sein, welche künftige Möglichkeit gibt es, z. B. an das Fernwärmenetz, Blockheizkraftwerk etc. angeschlossen zu werden. Im Laufe der Jahre haben viele Ortsbeiräte, z. b. für Rechenzentren Vorschläge eingereicht oder auch für eine Biogasanlage (OM 2660/12 vom 09.09.2022), die es zu berücksichtigen gilt.dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.08.2024, M 118 Beratung im Ortsbeirat: 12