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Barrierefreiheit im ÖPNV bei SEV

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 20.08.2022, OF 559/1 Betreff: Barrierefreiheit im ÖPNV bei SEV Der Ortsbeirat möge beschließen, anlässlich des Schienenersatzverkehrs in der Mainzer Landstraße im August/September 2022 wird der Magistrat gebeten, 1. bei der Einrichtung von Schienenersatzverkehr und bei der Verlegung von ÖPNV-Haltestellen künftig dafür Sorge zu tragen, dass auch mobilitätseingeschränkte Nutzer*innen wie Rollstuhlfahrer*innen und auf einen Rollator angewiesene Menschen gut vorankommen. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Nutzung von Rolltreppen in der Regel untersagt ist, wenn ein Rollator von der Krankenkasse beschafft wurde. 2. insbesondere sicherzustellen, dass die genannten Personengruppen halbwegs komfortabel zum Hauptbahnhof mit seinen vielen Umstiegsmöglichkeiten gelangen können. 3. notfalls für die genannten Personengruppen neben dem normalen Schienenersatzverkehr einen Ruf-Taxiservice einzurichten.

Begründung:

In den Sommerferien ist bzw. war für den Abschnitt Mönchhofstraße bis Platz der Republik / Hohenstauffenstraße ein Schienenersatzverkehr (SEV) eingerichtet, die Linien 11, 14 und 21 bedienten diesen Abschnitt mit der Ausnahme der Haltestellen Mönchhofstraße, Wickerer Straße und Rebstöcker Straße nicht. Durch den SEV entstanden besonders an den Haltestellen Mönchhofstraße und Hohenstauffenstraße größere Laufwege. Außerdem wurden die Niederflurhaltestellen Mönchhofstraße, Galluswarte und Glauburgstraße nicht bedient. Die eingesetzten Busse verfügten einerseits teilweise nicht über Niederflurtechnik, andererseits sind sämtliche Haltestellen des SEV nicht barrierefrei ausgebaut, so dass auch ein Niederflurbus hier ein nur schwer zu meisterndes Hindernis darstellt. Die Nutzung des ÖPNV ist / war für mobilitätseingeschränkte Reisende während des SEV daher sehr beschwerlich. Eine solche Situation gilt es künftig zu vermeiden.Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2621 2022 Die Vorlage OF 559/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme