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Unterliederbach: Fußgängerüberweg Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

09.04.2013

Auskunftsersuchen

Querungshilfe auf der Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße

Details im PARLIS V_702_2013
08.07.2013

Stellungnahme des Magistrats

Querungshilfe auf der Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße

Details im PARLIS ST_1035_2013
03.11.2015

Anregung Ortsbeirat

Querungshilfe in der Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße

Details im PARLIS OM_4650_2015
03.02.2017

Stellungnahme des Magistrats

Querungshilfe in der Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße

Details im PARLIS ST_267_2017
15.05.2021

Antrag Ortsbeirat

Unterliederbach: Fußgängerüberweg Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße

Details im PARLIS OF_56-6_2021
01.06.2021

Auskunftsersuchen

Unterliederbach: Fußgängerüberweg Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße

Details im PARLIS V_23_2021
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 15.05.2021, OF 56/6 Betreff: Unterliederbach: Fußgängerüberweg Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße Vorgang: V 702/13 OBR 6; ST 1035/13; OM 4650/15 OBR 6; ST 267/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat erneut wegen dem o.g. Überweg anzufragen. In der Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 267, wurde eine Querung unter anderem mit der Begründung abgelehnt, auf Höhe Hermann-Waibel-Allee würde relativ zeitnah eine Ampel errichtet. Statt dieser Ampel gibt es bisher aber nur einen Fußgängerüberweg.

Begründung:

Hier die immer noch gültige Begründung laut Antrag V 702/13, 18.10.21015: Aufgrund der neu entstandenen Wegeverbindung über die neu gebaute Brücke über den Liederbach im Bereich der Idarwaldstraße und der Pfälzer Straße ist es sinnvoll, hier eine Querungshilfe einzurichten, zumal in die in Fertigstellung befindliche Wohnbebauung viele junge Familien mit Kindern einziehen werden, die diesen Weg dann als Schulweg zur Karl-von-Ibell-Schule nutzen.dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.04.2013, V 702 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2013, ST 1035 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4650 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 267 Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 23 2021 Die Vorlage OF 56/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme