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Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Ist die Stadt Eigentümerin von Grundstücken zwischen S-Bahn-Gleisen, Elektronstraße, Lärchenstraße und Waldschulstraße?

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 03.11.2012, OF 561/6 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Ist die Stadt Eigentümerin von Grundstücken zwischen S-Bahn-Gleisen, Elektronstraße, Lärchenstraße und Waldschulstraße? Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen, 1. ob die Stadt Frankfurt am Main in dem im Betreff benannten Bereich Eigentümerin von Grundstücken ist und wenn ja, von welchen? 2. ob von Seiten des Magistrats Überlegungen bestanden oder bestehen, die Buchenstraße zu verlängern, um gegebenenfalls Erschließungsmöglichkeiten für die langen Grundstücke zwischen Eichen- und Lärchenstraße zu schaffen? 3. ob der Magistrat in Anbetracht von fehlenden Flächen für Wohnraum und sozialen Einrichtungen wie z.B. Kinderbetreuungsplätzen oder senioren- und behindertengerechten Wohnungen in Griesheim auch hier seine Möglichkeiten gedenkt auszuschöpfen, um durch Überarbeitung des Bebauungsplanes und Schaffung neuer Erschließungsflächen Platz für Wohnungsbau und soziale Einrichtungen zu gewinnen.

Begründung:

Angeblich besitzt die Stadt Frankfurt am Main Grundstücke im vorgenannten Bereich. In Griesheim werden dringend Plätze für Wohnen in allen Lebenslagen als auch Betreuungsmöglichkeiten für Kinder gesucht. Wenn die Stadt Eigentümerin von Grundstücken mitten in Griesheim sein sollte, ist es doch naheliegend, diese für den Bedarf der Griesheimer zu nutzen und Möglichkeiten zu schaffen, um die fehlenden Einrichtungen oder Wohnungen mitten in Griesheim bauen zu können. Hiermit würde die Stadt nicht nur ihrer sozialen Verpflichtung nachkommen, sondern würde mit brachliegenden Flächen auch noch Einnahmen erzielen. Sicherlich wäre in diesem Fall auch der ein oder andere Privateigentümer bereit, wenn die notwendigen Erschließungsmöglichkeiten vorhanden sind, selbst brachliegende Grundstücke einer Nutzung zuzuführen.Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

16. Sitzung des OBR 6 am 27.11.2012, TO I, TOP 24 Auf Wunsch der CDU wird über die Vorlage OF 561/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 292 2012 1. Die Ziffern 1. und 3. der Vorlage OF 561/6 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 561/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1.: Einstimmige Annahme zu 2.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme)