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Vorgezogenes Verkehrsgutachten für das Baugebiet Bonames-Ost

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

07.01.2014

Antrag Ortsbeirat

Vorgezogenes Verkehrsgutachten für das Baugebiet Bonames-Ost

Details im PARLIS OF_563-10_2014
21.01.2014

Anregung Ortsbeirat

Vorgezogenes Verkehrsgutachten für das Baugebiet Bonames-Ost

Details im PARLIS OM_2802_2014
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 07.01.2014, OF 563/10

Betreff: Vorgezogenes Verkehrsgutachten für das Baugebiet Bonames-Ost
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, vor der weiteren Verfolgung der Aufstellung eines Bebauungsplans für die Wohnbebauung in Bonames-Ost, Planungsbezeichnung Am Eschbachtal, ein vorgezogenes Verkehrsgutachten von einer unabhängigen Stelle erarbeiten zu lassen und vorzulegen, das sich mit den Auswirkungen des Baugebiets sowohl auf den Individualverkehr als auch auf den ÖPMV befasst sowie die Grundbelastung durch überörtlichen Verkehr, der um das Gebiet herumgeleitet werden muss, ermittelt. Das Gutachten soll zwei Annahmen als Grundlage berücksichtigen: sowohl die bisher diskutierte Variante mit bis zu 1350 Wohnungen als auch vergleichsweise die vom Magistrat kürzlich ins Spiel gebrachte und vom Ortsbeirat abgelehnte Variante von bis zu 2000 Wohnungen, um die jeweiligen Auswirkungen abschätzen zu können und zu klären, ob letztere Variante die verkehrliche Infrastruktur nicht ohnehin überfordert.

Begründung:

Entgegen den Ergebnissen früherer Diskussionen, die unter Abwägung der zu berücksichtigenden Belange für das Gebiet zu einer maximalen Zahl von ca. 1350 Wohneinheiten geführt hatte, beabsichtigt der Magistrat jetzt bis zu 2000 Wohnungen zu bauen. Für die Abwägungsentscheidungen im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplans stellt sich die drängende Frage, welche verkehrlichen Auswirkungen eine Bebauung dieses Gebiets hat und welches Grundaufkommen an überregionalem Verkehr zu berücksichtigen ist. Dies ist für die Ausgestaltung der Umgehung von Bonames von erheblichem Belang, insbesondere für die Querung der U-Bahnlinie nach Nieder-Eschbach/Bad Homburg durch eine entsprechende Straße, sowie dafür, ob der öffentliche Nahverkehr in diesem Bereich für weitere Einwohner überhaupt aufnahmefähig ist. Dabei sollte zum Vergleich auch die vom Magistrat bevorzugte Variante mit 2000 Wohneinheiten in eine Berechnung einbezogen werden, um zu klären, ob eine solche die verkehrliche Infrastruktur nicht ohnehin überfordern würde. Bisher liegen nur vage Annahmen bezüglich eines möglichen künftigen Verkehrsaufkommens vor, die auf veralteten Zahlen beruhen, wie sich aus der öffentlichen Informationsveranstaltung vom vergangenen Oktober ergab.
Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

28. Sitzung des OBR 10 am 21.01.2014, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2802 2014 Die Vorlage OF 563/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme