Treppenaufgang an der Pfingstbrunnenstraße 48 zum Alten Friedhof Bockenheim barrierefrei gestalten
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Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 07.01.2023, OF 564/2 Betreff: Treppenaufgang an der Pfingstbrunnenstraße 48 zum Alten Friedhof Bockenheim barrierefrei gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, am Treppenaufgang von der Pfingstbrunnenstr. 48 zum Alten Friedhof Bockenheim eine Rampe bzw. eine Schiene anzubringen, damit er barrierefrei genutzt werden kann.
Begründung:
Der Treppenaufgang von der Pfingstbrunnenstr. 48 zum Alten Friedhof Bockenheim ist insbesondere für Radfahrer, Familien mit Kinderwagen, Menschen im Rollstuhl und Menschen mit Rollator derzeit nicht nutzbar, s. Foto 1. Der Magistrat wird gebeten, ihn barrierefrei zu gestalten. Im Sinne einer kostengünstigen und kurzfristig umsetzbaren Lösung schlägt der Ortsbeirat vor, dort eine Rampe oder eine Schiene anzubringen. Vorbild könnte die Rampe bzw. Schiene am Treppenaufgang nordöstlich vom VfR Bockenheim 1955 e.V., Ginnheimer Landstr. 37 hin zur Margarete-und-Fritz-Kahl-Anlage, s. Foto 2, sein. Fotos der Antragstellerin vom 7. Januar 2023: Foto 1: Treppenaufgang bei Pfingstbrunnenstr. 48 Foto 2: Treppenaufgang an Ginnheimer Landstr. gegenüber vom VfR Bockenheim 1955Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3430 2023 Die Vorlage OF 564/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD