Kundenorientierte Abrechnung der Gaspreise durch die massigen Preiserhöhungen
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Partei(en):SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 16.08.2022, OF 564/6 Betreff: Kundenorientierte Abrechnung der Gaspreise durch die massigen Preiserhöhungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zu beschließen: der Magistrat wird gebeten, wenigstens auf die örtlichen Energieunternehmen in Frankfurt einzuwirken, dass eine Abrechnung für alle Kunden zum Stichtag 30.09.2022 erfolgt und für die Zeit ab 01.10.2022 jedem Kunden eine realistische Abschlagszahlung ausgewiesen wird, die die voraussichtlich auf die Kunden zukommenden erhöhten Kosten wieder-spiegelt.
Begründung:
Seit den Einschränkungen der Gaslieferungen durch Russland und das "teurere" Einkaufen von Gas in anderen Ländern wurden Gaspreise gerecht oder willkürlich erhoben. Es werden Horrorszenarien aufgezeigt, jedoch hat in der Regel noch keiner eine aktuelle Gasabrechnung erhalten. Insbesondere diejenigen nicht, die über ihre Vermieter einmal im Jahr ihre Abrechnungen erhalten. Durch die Abgabe für die Unternehmen in Höhe von 2,419 Cent zzgl. Mehrwertsteuer entstehen weitere unkalkulierbare Kosten auf die unkalkulierbaren Gaspreisabrechnungen für einen jeden Haushalt. Um Dienstleistung wörtlich zu nehmen und um jedem Bürger statt Horrorvisionen eine Planungssicherheit zu geben, die zwar auch noch einem Horrorfilm gleichen können, wird der Magistrat gebeten, bei den hiesigen Unternehmen darauf zu drängen, dass es eine Zwischenabrechnung zum 30.09.2022 gibt, deren eventuellen Mehrkosten direkt ausgeglichen werden können und den Bürgern ab 01.10.2022 eine klare Perspektive für die künftigen Zahlungen zu liefern bei einem bisher angenommenen Verbrauch. Nicht nur diejenigen, die auf staatliche Hilfe angewiesen sind, möchten wissen, was auf sie zukommt, sondern insbesondere auch all diejenigen Bürger, die keine staatliche Unterstützung oder Zulagen erhalten, sondern über dem Förderungssatz liegen und zu den Normalverdienern gehören, die ebenfalls Probleme mit den Abrechnungen bekommen bzw. bekommen können.Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung OA 231 2022 Die Vorlage OF 564/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "örtlichen Energieunternehmen" durch das Wort "Wohnungsbaugesellschaften" ersetzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos