Kulturcampus - Das Tibethaus gehört dazu!
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Bisheriger Verlauf
17.10.2014
03.11.2014
17.10.2014
03.11.2014
Partei(en): GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 17.10.2014, OF 566/2
Betreff: Kulturcampus - Das Tibethaus gehört dazu!
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, Sorge dafür zu tragen, dass dem Tibethaus Deutschland e. V. eine der seit geraumer Zeit leerstehenden ehemaligen Professorenvillen in der Georg-Voigt-Straße zur Nutzung als Kulturinstitut zum Kauf oder zur Miete angeboten wird. Begründung:
Seit 2005 befindet sich das erste Tibethaus Deutschlands in Frankfurt-Bockenheim. Gegründet in der Tradition der weltweiten Tibethäuser steht es unter der Schirmherrschaft des 14. Dalai Lamas. Das Haus orientiert sich an den Prinzipien Offenheit, Toleranz und Vielfalt - es versteht sich als gesellschaftlich relevantes Kulturinstitut, welches jedem, Buddhisten wie Nichtbuddhisten, offensteht. Es werden Veranstaltungen und Informationen in den Bereichen Buddhismus, Persönlichkeit und Gesellschaft, Kunst und Kultur sowie Wissenschaft geboten. Wie in der 28. Sitzung des Ortsbeirates 2 am 25. November 2013 von Vertretern des Tibethaus Deutschlands e. V. geäußert, wird hierfür nun ein eigenes Haus in Frankfurt am Main gesucht, in dem sich genug Platz findet für Seminare, Ausstellungen, dem Tibet-Museum und der internationalen tibetischen Bibliothek. Gewünscht wird hierzu ein Objekt mit einer Nutzfläche von 500 bis 900 m2. Der Ortsbeirat spricht sich gerne dafür aus, dass das Tibethaus dem Ortsbezirk erhalten bleibt. Der Dalai Lama, geistliches Oberhaupt der Tibeter und Träger des Friedensnobelpreises - immerhin im 80. Lebensjahr - hat sein Erscheinen bei einer Neueröffnung des Tibethauses schon zugesagt; mag also Ministerpräsident Volker Bouffier in seiner Amtszeit neuerlich den Dalai Lama im Tibethaus begrüßen dürfen ...
Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
38. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 569 2014 Die Vorlage OF 566/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme