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Grillplatz Hadrianstraße

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 01.08.2020, OF 566/8 Betreff: Grillplatz Hadrianstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und zu berichten, wie der derzeitige Sachstand zum Grillplatz Hadrianstraße ist. Der Ortsbeirat bittet insbesondere um Auskunft zu folgenden Fragen: Wann wird die Schließung des Grillplatzes vollständig vollzogen? Wann gibt es ein Ersatz in der Nähe des bisherigen Platzes? Wäre die Fläche zwischen Nidda und der Gaststätte "Ginnheimer Wälches", dem Strandort der früheren Verwaltung der Bundesgartenschau, eine Alternative, zumal dort evtl. noch Versorgungsleitungen vorhanden sind? Ferner möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat zu veranlassen, die vollzogene Schließung des Grillplatzes Hadrianstraße bei den Veröffentlichungen zu berücksichtigen.

Begründung:

Mit ST 888 vom 27.04.2020 wird auf die V 458 vom 18.05.2017 geantwortet wird. Nach drei Jahren wurde geantwortet, dass hinsichtlich der Freizeittauglichkeit des Grillplatzes kein neuer Sachstand mitgeteilt werden kann. Am 21.03.2019 hat nach auf Vorschlag eines Vertreters des Grünflächenamtes der Ortsbeirat dem Vorschlag der Verlegung des Grillplatzes in den Bereich Niddapark/Ginnheimer Wäldchen einstimmig zugestimmt. In der Saison 2020 wurde die Infrastruktur des Grillplatzes (z.B. Bänke, Abfalleimer, Steineinfassungen) auf der Wiese beseitigt. Die Wiese wurde in diesem Jahr erst einmal gemäht und es sind Hinweisschilder auf eine Bienenwiese aufgestellt. Ein vollständiger Vollzug der Schließung des Grillplatzes wäre z.B. die Entfernung des Hinweises und des Lageplans unter www.frankfurt.de. Ferner sollte sichergestellt werden, dass bei zukünftigen Publikationen der Grillplatz Hadrianstraße nicht mehr aufgelistet wird. Die Fläche eignet sich nach dem Rückbau nicht mehr als Grillplatz.Beratung im Ortsbeirat: 8

Beratungsergebnisse:

40. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1726 2020 Die Vorlage OF 566/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme