Berkersheimer Bahnstraße nicht zur Andienung der Bahn-Baustelle nutzen
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Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 26.01.2014, OF 569/10 Betreff: Berkersheimer Bahnstraße nicht zur Andienung der Bahn-Baustelle nutzen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, sicherzustellen, dass im Rahmen des Ausbaus der Main-Weser-Bahn die Berkersheimer Bahnstraße nicht zur Andienung der Baustelle mit Lastkraftwagen verwendet wird. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Baustelle anderweitig, zum Beispiel mit Hilfe einer Baustraße entlang der Gleise beispielsweise von der Nidda-Seite her angefahren werden kann. Insgesamt sollte eine Baustelleneinrichtung vorgenommen werden, die die Anwohner auch im weiteren Umkreis so wenig als möglich durch Baustellenlärm belästigt. In diesem Zusammenhang bittet der Ortsbeirat darum, die Hanglage Berkersheims zu berücksichtigen, die dazu führt, dass am Bahngleis entstehender Baustellenlärm auch in nominell weit entfernten Teilen des Ortes überdeutlich hörbar ist.
Begründung:
Da im Moment Arbeiten zur Befestigung eines Wegs entlang des Bahngleises in der Nähe des Haltepunkts Berkersheim (Weg zwischen Buswendeschleife und Unterführung) unternommen werden, mehren sich Stimmen in Berkersheim, nach denen eine Andienung der Bahn-Baustelle nicht entlang des Berkersheimer Bahnweges stattfinden sollen: die Bahnstraße ist dazu viel zu eng (der Begegnungsverkehr auch mit Personenkraftwagen ist nicht möglich). Nur über diese Straße sind wichtige Einrichtungen fußläufig zu erreichen (S-Bahn, Lebensmittelmarkt, Bushaltestelle, Friedhof, etc.). Darüber hinaus wird die Bahnstraße als Schulweg genutzt und es steht zu befürchten, dass die Erschütterungen durch den Lastkraftwagen-Verkehr zu Schäden an den unmittelbar am Straßenrand gelegenen Häusern führen. Bauarbeiten am - im Vergleich zum Rest des Stadtteils tiefer gelegenen - Bahngleis haben in der Vergangenheit regelmäßig gezeigt, dass sich Lärm von dort anders ausbreitet, als man es von vergleichbaren, aber ebenen Flächen gewohnt ist, so dass Lärmschutzmaßnahmen, die über das in solchen Fällen übliche Maß hinausgehen, wünschenswert wären.Beratung im Ortsbeirat: 10
Beratungsergebnisse:
29. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2014, TO II, TOP 2 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2868 2014 Die Vorlage OF 569/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme