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Auskunft über die Trinkwasserqualität während des Einsatzes von Chlorbleichlauge

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): CDU GRÜNE SPD Volt Linke

S A C H S T A N D :

Antrag vom 25.11.2024, OF 569/12 Betreff: Auskunft über die Trinkwasserqualität während des Einsatzes von Chlorbleichlauge Der Ortsbeirat bittet um transparente Darstellung der Messungen und Auskunft der Kontrollwerte des Trinkwassers, die seit Beginn der Wartungsarbeiten der Behälteranlage Heiligenstock und bis Ende der Zugabe der Chlorbleichlauge vorgenommen wurden. Wie hat sich die Belastung des Trinkwassers während der Zugabe der Chlorbleichlauge verändert und sind Grenzwerte überschritten worden? Wurde durch die Zugabe der Chlorbleichlauge die Chlorgrenzwerte überschritten? Von der Maßnahme war u.a. Kalbach-Riedberg betroffen.

Begründung:

Die Mainova berichtete am 7.10.2024 über einen Rohrschaden in der Behälteranlage Heiligenstock. Im Zuge der Instandsetzung wurde "in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt vorsorglich in geringem Umfang Chlorbleichlauge zur Desinfektion zugegeben." [1] Am 23.11.2024 war dem Pressebericht der FNP zu entnehmen, "Im Laufe der zweiten Dezemberwoche (9. bis 14. Dezember) wolle Hessenwasser die Desinfizierung einstellen." [2] In der Bevölkerung besteht eine hohe Sensibilität über die Zugabe von Chlor im Trinkwasser, was durch eine deutliche Veränderung des Geruchs spürbar ist. Um der Verunsicherung entgegen zu wirken, sollten über die allgemeinen Pressemeldungen hinaus, die konkret vorliegenden Messwerte des Trinkwasser und die Auswirkungen auf die Qualität und Grenzwerte zur Trinkwasserverordnung offengelegt werden. Quelle [1] https://www.mainova.de/de/ihre-mainova/presse/pressemitteilungen/2024/desinfekti on-des-trinkwassers-im-frankfurter-norden--142902 Quelle [2] https://www.fnp.de/frankfurt/trinkwasser-in-frankfurt-riecht-noch-laenger-nach-c hor-93428661.htmlBeratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsergebnisse:

34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6273 2024 Die Vorlage OF 569/12 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme