Den Ortsbeirat stets an grundhaften Erneuerungen von Straßen im Ortsbezirk 1 von Anfang an beteiligen

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Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 16.08.2022, OF 569/1 Betreff: Den Ortsbeirat stets an grundhaften Erneuerungen von Straßen im Ortsbezirk 1 von Anfang an beteiligen Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) b eschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Ortsbeirat ist schon zu Beginn von Planungen zur grundhaften Erneuerung von Straßen und Plätzen an der Planung zu beteiligen. Dies kann durch einen Vortrag des Magistrats oder eine öffentliche Anhörung geschehen.

Begründung:

In den letzten Monaten hat der Ortsbeirat mehrfach erst aus der Presse erfahren, dass und wie Straßen und Plätze grundhaft erneuert wurden. In der Regel wurden insbesondere Straßen in althergebrachter Weise saniert oder modernisiert. Ein unsägliches Beispiel ist die Kaiserstraße, die nach Asphalterungsarbeiten in exakt der gleichen Weise wieder dem Verkehr übergeben wurde. Dringend notwendige Aspekte wie Begrünung, Radverkehrsanlagen, bessere Bedingungen für Fußgehende, Entsiegelung oder Versickerungsfähigkeit für Regen werden regelmäßig kaum bis gar nicht berücksichtigt. Änderungen an den Planungen sind zum Zeitpunkt von Pressemeldungen nicht mehr möglich. Damit werden große Chancen zur Verbesserung des Stadtklimas und der Verkehrssicherheit vertan. Offenbar benötigen Teile der Verwaltung die Beteiligung des Ortsbeirates und neuen Schwung in Richtung einer klimaresilienten Schwammstadt.Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 56 Beschluss: Anregung OA 233 2022 Die Vorlage OF 569/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme