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Bebauungsplan Nr. 891 - Nördlich Adickesallee/Ortsbeirat nicht ausschließen

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

21.02.2014

Vortrag des Magistrats

Bebauungsplan Nr. 891 - Nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion - hier: Rahmenkonzept

Details im PARLIS M_51_2014
20.03.2014

Antrag Ortsbeirat

Bebauungsplan Nr. 891 - Nördlich Adickesallee/Ortsbeirat nicht ausschließen

Details im PARLIS OF_569-3_2014
20.03.2014

Anregung Ortsbeirat

Bebauungsplan Nr. 891 - Nördlich Adickesallee/Ortsbeirat nicht ausschließen Vortrag des Magistrats vom 21.02.2014, M 51

Details im PARLIS OA_488_2014
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 20.03.2014, OF 569/3 Betreff: Bebauungsplan Nr. 891 - Nördlich Adickesallee/Ortsbeirat nicht ausschließen Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, unter Abänderung der Punkte II. und III. der Vorlage des Magistrats M 51 sowohl die erste öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 891 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB als auch dessen weitere öffentliche Auslegung nach Änderung oder Ergänzung auf Grund vorgebrachter Stellungnahmen jeweils nur auf Grundlage eines vorherigen Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vorzunehmen.

Begründung:

Der Vortrag des Magistrats M 51 sieht ausdrücklich vor, die Verwaltung zu ermächtigen, sowohl die erste als auch die nachfolgende öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes jeweils ohne einen weiteren Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vorzunehmen. Das bedeutet nicht nur, daß die Stadtverordneten ihre Beurteilungskompetenz weitgehend pauschal an die Verwaltung delegieren würden. Dies bedeutet weiterhin, daß die Beurteilung und Würdigung des Inhaltes des Bebauungsplanentwurfes im Aufstellungsverfahren weitgehend auch dem zuständigen Ortsbeirat 3 unmöglich gemacht würde. Eine tragfähige Begründung für die damit verbundene erhebliche Beschränkung von Beteiligungsrechten der Bürgervertreter enthält die Vorlage M 51 nicht. Es wird allein eine "zeitaufwendige" Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und eine "zeitnahe Offenlage" sowie "zügiger Fortgang des Verfahrens" aufgeführt. Derartig pauschale Argumentationsfiguren erscheinen nicht als ausreichend, um die gesetzlich vorgesehene Beteiligung von Bürgervertretern bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes als Ausdruck einer demokratisch legitimierten Willensbildung entbehrlich erscheinen zu lassen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.02.2014, M 51 Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

30. Sitzung des OBR 3 am 20.03.2014, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung OA 488 2014 1. Der Vorlage M 51 wird unter Hinweis auf OA 488 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 569/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 51 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Punkte II. und III. dahin gehend geändert werden, dass sowohl die erste öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 891 gemäß § 3 Absatz 2 BauGB als auch dessen weitere öffentliche Auslegung nach Änderung oder Ergänzung aufgrund vorgebrachter Stellungnahmen jeweils nur auf Grundlage eines vorherigen Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vorgenommen wird." Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)