Änderung Verkehrsführung Fontanestraße u. a.

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Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 30.08.2023, OF 571/9 Betreff: Änderung Verkehrsführung Fontanestraße u. a. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Änderungen der Verkehrsführung vorzunehmen: 1. Änderung der Fahrtrichtung in der Fontanestraße im Abschnitt zwischen Hügelstraße und Gottfried-Keller-Straße 2. Änderung der Fahrtrichtung in der Gottfried-Keller-Straße 3. Aufhebung der Einbahnstraßenregelung in der Chamissostraße im Abschnitt zwischen Hügelstraße und Fontanestraße,

Begründung:

Die Fontanestraße im Abschnitt zwischen Hügelstraße und Chamissostraße dient derzeit sowohl den Anliegern der Gottfried-Keller-Straße sowie der Fontanestraße bis zur Chamissostraße zur Erschließung, wird aber auch vom Durchgangsverkehr genutzt. Insbesondere der hintere Teil der Fontanestraße ist jedoch sehr eng und für den Durchgangsverkehr zum nördlichen Bereich des Wohnquartiers ungeeignet. Diesem Umstand wurde insoweit Rechnung getragen, als am Anfang der Fontanestraße ein Durchfahrtsverbot für Lastwagen und Busse angebracht wurde. Dieses hat sich jedoch als wirkungslos erwiesen. Die Straße wird immer wieder auch vom Schwerlastverkehr genutzt, um Staus auf der nur noch einspurigen Hügelstraße zu umfahren. Die Fahrzeuge fahren sich fest und stellen außerdem eine Gefahr für die vielen, in diesem Bereich wohnenden Kinder dar. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind geeignet, den genannten Straßenbereich von diesem Durchgangsverkehr freizuhalten. Die Chamissostraße wiederum ist deutlich breiter und daher in der Lage, einen Zwei-Richtungsverkehr aufzunehmen. Ein solcher trägt auch dazu bei, die Geschwindigkeit innerhalb des gewünschten Limits von 30 km/h zu halten. Die Maßnahmen erfordern nur einen geringen finanziellen Aufwand. Anlage 1 (ca. 672 KB)Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

23. Sitzung des OBR 9 am 14.09.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4415 2023 Die Vorlage OF 571/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Ziffer 3. den Wortlaut "3. durchgehende Einbahnstraßenregelung in der Chamissostraße zwischen Hügelstraße und Am Schwalbenschwanz" und die Grafik entsprechend angepasst wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE, 1 CDU und BFF