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Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 907 - Berkersheim-Ost

Lesezeit: 7 Minuten
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 11.02.2014, OF 579/10 Betreff: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 907 - Berkersheim-Ost Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Magistratsvorlage M 19/14 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 907 - Berkersheim-Ost wird zurückgestellt, bis folgende, bezüglich des Aufstellungsgebiets bestehende Fragen geklärt sind: Wie soll die Verkehrserschließung mit ÖPNV und Individualverkehr erfolgen? Welche Lärmschutzmaßnahmen werden für dieses Gebiet an B 3a und Main-Weser-Bahn erforderlich? Wer zahlt die Lärmschutzmaßnahmen? Wie genau soll die Beimischung von Geschosswohnungsbau aussehen? Warum werden Hausgärten im nördlichen Teil des Hohlackers und der Erschließungsweg der Häuser Am Hohlacker 34 bis 38 b in das Bebauungsplangebiet einbezogen? Wie sollen die Streuobstwiesen, die das gesamte Gebiet durchziehen, erhalten werden? Wo können in dem Gebiet Spiel- und Bolzplätze untergebracht werden?

Begründung:

Ad 1: Das Baugebiet ist an die S 6 gut angeschlossen. Allerdings ist die S 6 in den Stoßzeiten bereits jetzt überlastet. Eine Kapazitätserweiterung der S 6 ist weder geplant noch durch die begrenzten Kapazitäten des Haupt-S-Bahn-Tunnels möglich. Die End-Haltestelle zum 39iger Bus ist dagegen bei strammem Fußmarsch zum Eingang des Baugebiets bereits jetzt 10 Fußminuten entfernt. Bis zum Ende des Baugebietes wird man eher 15 bis 20 Minuten brauchen, bei Gehbehinderungen, gerade für ältere Bewohner entsprechend länger. In Berkersheim gibt es aber nur ein sehr rudimentäres Grundversorgungsangebot, so dass Bewohner des Baugebiets den Bus benötigen werden, um entweder den Supermarkt Am Dachsberg (Bestandschutz nur für den gegenwärtigen Betreiber) oder im Frankfurter Bogen (Umsteigen: Am Dachsberg) zu erreichen. Mit den täglichen Einkäufen wird die Strecke zum Bus weit werden. Für die Erschließung für den Individualverkehr stehen nach dem dem Aufstellungsbeschluss zu Grunde liegenden Plan nur drei Stichstraßen aus der gegenwärtigen Wohnbebauung im Bereich Am Hohlacker/An der Roseneller zur Verfügung, wovon die im unteren (nördlichen) Bereich des Hohlackers eher ein gut ausgebauter Fußweg ist. Andere Grundstücke für die Verkehrserschließung stehen offensichtlich nicht zur Verfügung. Diese drei Stichstraßen führen aber zumindest für Lastwagen immer auf die Berkersheimer Bahnstraße, die sehr eng ist und teilweise nicht einmal einen Bürgersteig aufweist. Für Personenwagen besteht nur eine Verbindung zur Straße Am Honigberg, die ein Provisorium ist und für Lastwagen gesperrt ist. Diese sind nicht in der Lage, weiteren Verkehr für ein Neubaugebiet aufzunehmen. Ad 2: Das geplante Neubaugebiet liegt so zwischen B 3a und der Main-Weser-Bahn, dass für seine Erschließung neue Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden. Ad 3: Da der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Main-Weser-Bahn dieses Gebiet nicht als Wohnbaugebiet berücksichtigen musste, wird die Bahn die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen nicht übernehmen. Die B 3a ist ebenfalls mit den für sie damals erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen errichtet worden, so dass der Bund keine Kosten wegen des Baugebiets übernehmen wird. Wenn alle Kosten alleine auf das Neubaugebiet überwälzt werden müssen, die wegen des zu treibenden Aufwands (Amphitheaterwirkung bei der Bahn/Brücke der B 3a) hoch sein werden, wird das Bauland teuer. Eine Überwälzung auf die übrigen Anwohner kommt aber nicht in Betracht, weil diese Häuser lange vor der B 3a standen bzw. von der Bahn ohnehin zu schützen sind. Ad 4: Für Berkersheim besteht eine Erhaltungssatzung, um das Dorfpanorama am Niddahang zu schützen. Dieses Panorama muss auch bei einer Bebauung von Berkersheim Ost erhalten bleiben. Schon insofern ist eine Beimischung von Geschosswohungungsbau in dem Gebiet sehr schwierig, weil er den Blick auf den Altort mit Kirche nicht verstellen darf. Dazu kommt die unter 1 angesprochene sehr problematische Verkehrserschließung, die einer verdichteten Bebauung entgegensteht. Ad 5: Eine Einbeziehung der Hausgärten im nördlichen Teil des Hohlackers in das Baugebiet wird dazu führen, dass diese ins Umlegungsverfahren einbezogen werden und an anderer Stelle ausgeglichen werden. Das ist für die Anwohner keine wirkliche Alternative, zumal nicht klar ist, wie dabei mit den Erbpachtgrundstücken in diesem Bereich umgegangen werden muss. Der Erschließungsweg für die Häuser Am Hohlacker 34 bis 38 b sollte ebenfalls in seiner jetzigen Form erhalten bleiben. Insofern ist nicht nachvollziehbar, warum er in das Aufstellungsgebiet einbezogen wird, zumal so die Grenze des Gebiets verspringt. Ad 6: Die Magistratsvorlage M 19 führt zu Recht aus, dass das Gebiet Streuobststreifen enthält, deren Einbeziehung zu prüfen sein wird. Das Problem ist allerdings, dass die Streifen das gesamte Gebiet jeweils von West nach Ost durchziehen, so dass ein Erhalt schwerlich möglich sein wird, insbesondere weil die Bebauung um das Panorama zu erhalten in Nord-Süd-Richtung orientiert werden muss. Die Streuobstreifen mit ihren alten Obstbäumen sind aber für die in diesem Gebiet lebenden Vögel und Fledermäuse wichtige Rückzugsräume. Ad 7: Berkersheim hat keinen einzigen öffentlichen Bolzplatz und für das betreffende Gebiet gerade einen Kleinkinderspielplatz in der Straße Am Herrenhof. Insofern wird bei einer Erweiterung der Bebauung in Berkersheim Ost unbedingt ein Angebot an Spielstätten, gerade auch für ältere Kinder und Jugendliche, benötigt. Wenn dieses in dem Gelände aber auch noch untergebracht werden muss, ansonsten sind in diesem Bereich alle verbleibenden Flächen besonders geschützter Bereich als Teil des Grüngürtels, in denen nicht gebaut werden darf, so verbleibt für eine Wohnbebauung entsprechend weniger Platz.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 19 Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

29. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 19 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 579/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 482 2014 1. Der Vorlage M 19 wird unter Hinweis auf OA 482 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 579/10 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 586/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme