Gewerbetreibende in ihrem Bestand schützen

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Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 15.02.2022, OF 58/13 Betreff: Gewerbetreibende in ihrem Bestand schützen Der Ortsbeirat 13 möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Zuge der Offenlage des Bauplans Nr.908 des Baugebiets "Südlich am Riedsteg" dafür Sorge zu tragen, dass die ansässigen Gewerbetreibenden in ihren Beständen geschützt werden. Im Schallschutzgutachten der Firma Krebs und Kiefer vom 23.01.2018 wird daraufhingewiesen, dass es zu erheblichen Lärmbelästigungen durch LKW Verkehr in der Straße 'Am Riedsteg' und in der Straße " Alt-Erlenbach" kommen wird. Aus diesem Grund Ist es unabdingbar, bereits im Vorfeld darauf zu achten, dass die Straße "Am Riedsteg" aufgrund der Anlieferungen des hinter dem Sportplatz liegenden Betriebes mit einem 40 Tonner LKW befahrbar bleiben muss. Desweiteren ist darauf zu achten, dass die Straße breit genug für Traktoren mit Gespann, wie z:b. Mähanhänger, Pflüge und der gleichen bleibt.

Begründung:

Der hinter dem Sportplatz gelegene Riedhof- Gemüseanbau beliefert und bestückt zum Beispiel am Samstag mehrere Wochenmärkte. Dazu fährt in der Zeit zwischen 4:00 6:00 Uhr am Samstagmorgen mehrer LKWs mit und ohne Anhänger bis zu 14 mal die Straße "Am Riedsteg" lang, was mit einer hohen Lärmbelastung gerade in den frühen Morgenstunden einhergeht.Beratung im Ortsbeirat: 13

Beratungsergebnisse:

8. Sitzung des OBR 13 am 15.02.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1662 2022 Die Vorlage OF 58/13 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor folgende Ergänzung angefügt wird: "Darüber hinaus müssen die Maßnahmen zum passiven Schallschutz auf das gesamte Gebiet ausgeweitet werden. Dieser passive Schallschutz muss so gestaltet sein, dass keine Lärmschutzwand erforderlich ist." Abstimmung: Einstimmige Annahme