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Öffentliche Vorstellung der Planungen und gegebenenfalls Machbarkeitsstudie zur Verlagerung der Dippemess

Lesezeit: 5 Minuten
Partei(en): GRÜNE LINKE.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 19.01.2023, OF 582/2 Betreff: Öffentliche Vorstellung der Planungen und gegebenenfalls Machbarkeitsstudie zur Verlagerung der Dippemess Der Ortsbeirat möge beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der OBR 2 eine Verlagerung der Dippemess in den Rebstockpark zum bisherigen Kenntnisstand der Planungen ablehnt. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat beauftragt: 1. die Planungen zur Verlagerung der Dippemess ins Landschaftsschutzgebiet Rebstock in einer öffentlichen Sitzung dem Ortsbeirat und interessierten Bürger*innen vorzustellen. 2. Diese Vorstellung soll folgende Informationen enthalten: a) Welche Fläche ist konkret von der Verlagerung betroffen, direkt durch die Stände und Fahrgeschäfte der Dippemess, aber auch indirekt zur Bereitstellung von Parkraum? b) Wie soll die Verkehrsanbindung gewährleistet werden? c) Wie soll die notwendige Erschließung der Fläche für Strom- und Wasser erfolgen? d) Welche durch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinien geschützten Arten sind im Landschaftsschutzgebiet Rebstock und auf dem anschließenden geschützten ehemaligen Rangierbahnhof vorhanden? e) Welche potenziellen Auswirkungen hat der Betrieb der Dippemess auf die brütenden Vögel im Park (im Frühjahr)? f) Wie wird das Grün (vor allem Bäume) auf dem Gelände geschützt? g) Wie soll gewährleistet werden, dass diese Arten nicht geschädigt werden? h) Welchen Nutzen haben die Menschen im Ortsbezirk von einer Verlagerung? i) Wie hoch ist die zu erwartende Lärmbelastung durch die Dippemess während des Tagesbetriebs und nachts, nach der Schließung durch weiterhin laufende Aggregate? j) Wie hoch ist die Lichtbelastung durch die Dippemess im Tagesbetrieb und nachts durch die aus Sicherheitsgründen angeschaltete Beleuchtung? k) Wie hoch ist die zulässige Traglast pro Quadratmeter, der im Landschaftsschutzgebiet Rebstock vorhandenen Rasengittersteine? l) Wie groß ist die Traglast auf der Aufstellflächen unter den Standfüßen eines Riesenrades oder einer Achterbahn bei der Dippemess pro Quadratmeter? m) Falls die nötige Traglast die zulässige Traglast der vorhandenen Rasengittersteine übersteigt, wie soll die für dieses Gewicht notwendige Tragkraft des Bodens gewährleistet werden? Sind im Zuge der Verlagerung Versiegelungen der Flächen geplant? Und falls ja, in welchem Umfang? n) Wieviel für ein Landschaftsschutzgebiet, in Zeiten des Klimawandels notwendiges Wasser, kann pro Quadratmeter, durch die Rasengitter Versickern? o) Wieviel Wasser kann pro Quadratmeter während einer laufenden Dippemess im Rebstock versickern? p) Wie sie das von Messe und Schaustellenden erarbeitete Nutzungskonzept aus, bzw. wann wird es vorliegen und dem Ortsbeirat vorgestellt? q) Ist im Zuge der Verlagerung eine Vergrößerung oder Verkleinerung der Dippemess geplant, d.h. mehr/weniger Stände und/oder Fahrgeschäfte? r) Wer verdient konkret an der Vermietung der Flächen und hat der Ortsbezirk etwas von diesen Einnahmen? s) Wie sieht der weitere Entscheidungsfindungsprozess aus? t) Inwiefern werden weitere relevante Stakeholder, wie der Ortsbeirat, die Anwohnenden sowie Naturschutzverbände, in den Entscheidungsprozess einbezogen? u) Wann und anhand welcher Kriterien erfolgt eine Sozialverträglichkeitsprüfung des Vorhabens? Wie fließen diese Ergebnisse in die Entscheidungsfindung ein?

Begründung:

Es wurde im Ortsbeirat 4 eine Machbarkeitsstudie zur Verlagerung der Europäischen Schule auf dem Festplatz am Ratsweg vorgestellt. Nach Presseberichten, und in einer Zoomkonferenz für den Ortsbeirat 2, an dem aus Termingründen nicht alle Ortsbeiratsmitglieder teilnehmen konnten, wurde, obwohl der Ortsbeirat beschlossen hatte, dass die Vorstellung in öffentlicher Sitzung stattfinden soll, dann erklärt, dass die Dippemess vom Festplatz am Ratsweg in das Landschaftsschutzgebiet Rebstock verlagert werden soll. Bevor ein solcher Beschluss gefasst wird, müssen gerade in einem Landschaftsschutzgebiet wichtige Fragen beantwortet werden, um die Auswirkungen einer solchen Verlagerung auf die Fauna und Flora im Landschaftsschutzgebiet sowie für die Bevölkerung abschätzen zu können.Hauptvorlage: Antrag vom 07.01.2023, OF 572/2 Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3434 2023 1. Die Vorlage OF 572/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 582/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 582/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP