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Bebauungsplan Nr. 907 - Berkersheim Ost

Lesezeit: 8 Minuten
Partei(en): CDU SPD LINKE. FREIE_WÄHLER FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 04.03.2014, OF 586/10 Betreff: Bebauungsplan Nr. 907 - Berkersheim Ost Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Magistratsvorlage M 19/14 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 907 - Berkersheim-Ost wird bezüglich des Aufstellungsgebiets mit folgender Maßgabe beschlossen: Die Verkehrserschließung für den Individualverkehr muss so sichergestellt werden, dass die aus dem Baugebiet stammenden Verkehrsströme nicht durch die bestehende Wohnbebauung und insbesondere durch die enge Berkersheimer Bahnstraße geführt werden. Eingriffe in den Grüngürtel dürfen hierfür nicht erfolgen. Für den ÖPNV muss eine gute Erreichbarkeit gewährleistet sein. Für das Gebiet werden an B 3a und Main-Weser-Bahn die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen errichtet. Kosten für die Lärmschutzmaßnahmen werden nicht auf die bestehende Bebauung umgelegt. Es wird ein reines Wohngebiet festgesetzt werden. Durch eine Beimischung von Geschosswohnungsbau wird das durch die Berkersheimer Erhaltungssatzung geschützte Panorama am Niddahang nicht gestört. Die Hausgärten im nördlichen Teil des Hohlackers mit ihrem teils alten Obstbaumbestand und der Erschließungsweg der Häuser Am Hohlacker 34 bis 38 b werden nicht in das Bebauungsplangebiet einbezogen. Die übrigen Streuobstwiesen mit ihren alten Obstbäumen, die das gesamte Gebiet durchziehen, werden weitestgehend erhalten. In dem Gebiet werden ausreichende Gemeinbedarfsflächen, insbesondere für einen Spiel- und Bolzplatz untergebracht. Bis feststeht, wie viele Wohneinheiten in Berkersheim Ost entstehen könnten, wird das bestehende Schulgelände in Berkersheim nicht aufgelassen.

Begründung:

Ad 1: Das Baugebiet ist an die S 6 gut angeschlossen. Allerdings ist die S 6 in den Stoßzeiten bereits jetzt überlastet. Eine Kapazitätserweiterung der S 6 ist weder geplant noch durch die begrenzten Kapazitäten des Haupt-S-Bahn-Tunnels möglich. Die End-Haltestelle zum 39iger Bus ist dagegen bei strammem Fußmarsch zum Eingang des Baugebiets bereits jetzt 10 Fußminuten entfernt. Bis zum Ende des Baugebietes wird man eher 15 bis 20 Minuten brauchen, bei Gehbehinderungen, gerade für ältere Bewohner entsprechend länger. In Berkersheim gibt es aber nur ein sehr rudimentäres Grundversorgungsangebot, so dass Bewohner des Baugebiets den Bus benötigen werden, um entweder den Supermarkt Am Dachsberg (Bestandschutz nur für den gegenwärtigen Betreiber) oder im Frankfurter Bogen (Umsteigen: Am Dachsberg) zu erreichen. Für die Erschließung für den Individualverkehr stehen nach dem dem Aufstellungsbeschluss zu Grunde liegenden Plan nur drei Stichstraßen aus der gegenwärtigen Wohnbebauung im Bereich Am Hohlacker/An der Roseneller zur Verfügung, wovon die im unteren (nördlichen) Bereich des Hohlackers eher ein gut ausgebauter Fußweg ist. Andere Grundstücke für die Verkehrserschließung stehen offensichtlich nicht zur Verfügung. Diese drei Stichstraßen führen aber zumindest für Lastwagen immer auf die Berkersheimer Bahnstraße, die sehr eng ist und teilweise nicht einmal einen Bürgersteig aufweist. Für Personenwagen besteht nur eine Verbindung zur Straße Am Honigberg, die ein Provisorium ist und für Lastwagen gesperrt ist. Diese sind nicht in der Lage, weiteren Verkehr für ein Neubaugebiet aufzunehmen. Ad 2: Das geplante Neubaugebiet liegt in einem Dreieck zwischen B 3a und der zum Ausbau anstehenden Main-Weser-Bahn, so dass für seine Erschließung neue Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden. Ad 3: Da der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Main-Weser-Bahn dieses Gebiet nicht als Wohnbaugebiet berücksichtigen musste, wird die Bahn die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen nicht übernehmen. Die B 3a ist ebenfalls mit den für sie damals erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen errichtet worden, so dass der Bund keine Kosten wegen des Baugebiets übernehmen wird. Wenn alle Kosten alleine auf das Neubaugebiet überwälzt werden müssen, die wegen des zu treibenden Aufwands (Amphitheaterwirkung bei der Bahn/Brücke der B 3a) hoch sein werden, wird das Bauland teuer. Eine Überwälzung auf die übrigen Anwohner kommt aber nicht in Betracht, weil diese Häuser lange vor der B 3a standen bzw. von der Bahn ohnehin zu schützen sind. Ad 4: Für Berkersheim besteht eine Erhaltungssatzung, um das Dorfpanorama am Niddahang zu schützen. Dieses Panorama muss auch bei einer Bebauung von Berkersheim Ost erhalten bleiben. Insofern ist eine Beimischung von Geschosswohungungsbau in dem Gebiet sehr schwierig, weil er den Blick auf den Altort mit Kirche nicht verstellen darf. Dazu kommt die unter 1 angesprochene sehr problematische Verkehrserschließung, die einer verdichteten Bebauung entgegensteht. Ad 5: Eine Einbeziehung der Hausgärten im nördlichen Teil des Hohlackers in das Baugebiet wird dazu führen, dass diese ins Umlegungsverfahren einbezogen werden und an anderer Stelle ausgeglichen werden. Dadurch gehen die teilweise sehr alten Obstbäume und Gehölze in diesen Gärten als Rückzugsraum für die Tiere verloren. Zudem ist ein solcher Ausgleich für die Anwohner keine wirkliche Alternative. Der Erschließungsweg für die Häuser Am Hohlacker 34 bis 38 b sollte ebenfalls in seiner jetzigen Form erhalten bleiben. Insofern ist nicht nachvollziehbar, warum er in das Aufstellungsgebiet einbezogen wird, zumal so die Grenze des Gebiets verspringt. Ad 6: Die Magistratsvorlage M 19 führt zu Recht aus, dass das Gebiet Streuobststreifen enthält, deren Einbeziehung zu prüfen sein wird. Das Problem ist allerdings, dass die Streifen das gesamte Gebiet jeweils von West nach Ost durchziehen, so dass ein Erhalt schwer möglich sein wird, insbesondere weil die Bebauung um das Panorama zu erhalten in Nord-Süd-Richtung orientiert werden muss. Die Streuobstreifen mit ihren alten Obstbäumen sind aber für die in diesem Gebiet lebenden Vögel und Fledermäuse wichtige Rückzugsräume. Ad 7: Berkersheim hat keinen einzigen öffentlichen Bolzplatz und für das betreffende Gebiet gerade einen Kleinkinderspielplatz in der Straße Am Herrenhof. Insofern wird bei einer Erweiterung der Bebauung in Berkersheim Ost unbedingt ein Angebot an Spielstätten, gerade auch für ältere Kinder und Jugendliche, benötigt. Alle in diesem Bereich verbleibenden Flächen sind aber besonders geschützter Bereich als Teil des Grüngürtels, in denen nicht gebaut werden darf. Somit müssen entsprechende Flächen zu Lasten einer Wohnbebauung vorgesehen werden. Ad 8: Auf Grund der Planungen für eine neue Grundschule auf dem "Schwarzen Platz" besteht nach gegenwärtiger Ansicht des Stadtschulamts kein Bedarf mehr für die gegenwärtige Berkersheimer Schule (B 505 vom 28.10.2013). Bei einer Bebauung von Berkersheim-Ost entstehen bis zum "Schwarzen Platz" aber sehr lange Wege und außerdem ein höherer Bedarf auf Grund der größeren Einwohnerzahl in Berkersheim. Da keine anderen Schulbauflächen mehr im neuen Schulbezirk Berkersheim/Frankfurter Berg zur Verfügung stehen, sollte deshalb unbedingt das alte Schulgelände im Eigentum der Stadt verbleiben, zumindest bis klar ist, wie viele Wohneinheiten in diesem Schulbezirk (neben Berkersheim-Ost auch noch das Hilgenfeld) neu geschaffen werden.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 19 Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

30. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 482 2014 1. Der Vorlage M 19 wird unter Hinweis auf OA 482 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 579/10 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 586/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme