Gelbes Hinweisblinklicht für Rechtsabbieger an Fußgängerampel Am Dachsberg
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Bisheriger Verlauf
27.02.2014
18.03.2014
Antrag Ortsbeirat
Gelbes Hinweisblinklicht für Rechtsabbieger an Fußgängerampel Am Dachsberg
Details im PARLIS OF_588-10_2014Ortsbeirat Magistratsvorlage
Gelbes Hinweisblinklicht für Rechtsabbieger an Fußgängerampel Am Dachsberg
Details im PARLIS OM_2985_201427.02.2014
Antrag Ortsbeirat
Gelbes Hinweisblinklicht für Rechtsabbieger an Fußgängerampel Am Dachsberg
Details im PARLIS OF_588-10_201418.03.2014
Anregung Ortsbeirat
Gelbes Hinweisblinklicht für Rechtsabbieger an Fußgängerampel Am Dachsberg
Details im PARLIS OM_2985_2014 Partei(en): SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 27.02.2014, OF 588/10
Betreff: Gelbes Hinweisblinklicht für Rechtsabbieger an Fußgängerampel Am Dachsberg
Die Kreuzung Am Dachsberg / Homburger Landstraße ist auf Höhe des REWE-Marktes zur Querung der Straße auch mit einer Fußgängerampel Am Dachsberg versehen. Dessen Grünphase für die Fußgänger ist weitestgehend parallel mit der Grünphase für KFZ auf der Homburger Landstraße in Richtung Frankfurter Berg und Berkersheim geschaltet. Insbesondere bei abnehmenden Tageslicht und bei Dunkelheit kann die Beleuchtung des REWE-Marktes und des dortigen Imbisstandes die grüne Fußgängerampel "überlagern". Dies führt dazu, dass rechtsabbiegende Fahrzeugführer leichter die Grünphase der Fußgänger übersehen und es immer wieder zu gefährdenden Situationen für die ordnungsgemäß querenden Fußgänger kommt. Dies gipfelte unter anderem am 12.12.2013 in einen Unfall. Ein 73 Jahre alter Frankfurter wurde von einem Abschleppwagen erfasst und erlitt schwere Verletzungen. Der Magistrat wird deshalb gebeten, das zuständige Amt anzuweisen, durch die Anbringung eines gelben Warnblinklichtes an der Ampel auf der Seite des REWE-Marktes, dadurch präventiv dieses Gefahrenpotential zu minimieren.Beratung im Ortsbeirat: 10
Beratungsergebnisse:
30. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2985 2014 Die Vorlage OF 588/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme