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Verkehrsberuhigung Kreuzweg (Seckbach)

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

30.09.2011

Antrag Ortsbeirat

Verkehrsberuhigung Kreuzweg (Seckbach)

Details im PARLIS OF_59-11_2011
24.10.2011

Anregung Ortsbeirat

Verkehrsberuhigung Kreuzweg (Seckbach)

Details im PARLIS OM_444_2011
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 30.09.2011, OF 59/11 Betreff: Verkehrsberuhigung Kreuzweg (Seckbach) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Änderung der Beschilderung an der Einmündung Kreuzweg / Berger Weg durchzuführen: Der Kreuzweg wird als Einbahnstraße in Richtung bergauf ausgewiesen. Die Durchfahrt in Nord - Südrichtung (bergab) wird unterbunden. An der Kreuzung Berger Weg / Kreuzweg ist das Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt) mit dem Zusatz " Radfahrer und Landwirtschaftlicher Verkehr frei" aufzustellen.

Begründung:

Diese Regelung ist Teil der ursprünglich geplanten Maßnahmen gemäß Magistratsbericht vom 18.02.2005, M 33; allerdings ohne den Zusatz "landwirtschaftlicher Verkehr frei". Da der Schleichverkehr vom Berger Weg kommend sehr stark zugenommen hat, ist die hiermit beantragte Maßnahme umgehend umzusetzen. Auszug aus der M 33, vom 18.02.2005: Kreuzweg / Berger Straße (Anlage 2, Blatt 6): Der auf dem Kreuzweg in Richtung Süden fahrende Schleichverkehr, fährt teilweise mit überhöhter Geschwindigkeit, dadurch werden hier vor allem Fußgänger und Radfahrer gefährdet. An der Einmündung in den Berger Weg wird die Einfahrt in den Kreuzweg für alle Fahrzeuge, mit der Ausnahme des Radverkehrs, verboten (Zeichen 267 "Verbot der Einfahrt" mit dem Zusatz "Radfahrer frei"). Für den aus östlicher Richtung kommenden Kfz-Verkehr im Berger Weg besteht nach wie vor die Möglichkeit, über die weiter westlich anschließende Nußgartenstraße in Richtung Seckbach zu fahren.Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

5. Sitzung des OBR 11 am 24.10.2011, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 444 2011 Die Vorlage OF 59/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 1 CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen 3 CDU (= Ablehnung); bei Enthaltung 1 CDU