Markierung eines Teils des Leinpfades als Radfahrweg
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Partei(en):GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 11.08.2016, OF 59/11 Betreff: Markierung eines Teils des Leinpfades als Radfahrweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, den Leinpfad als einen Teil der Radroute des Grüngürtels im Bereich Fechenheim (Haltestelle Alt-Fechenheim bis Schießhüttenstraße) mit dem Radfahrgebot der Straßenverkehrsordnung 237, in beide Richtungen, zu kennzeichnen.
Begründung:
Fahrradfahrer, die von der Hanauer Landstraße kommend zum Fechenheimer Mainbogen, gelangen wollen, müssen vom Fahrradweg neben der Straße Alt-Fechenheim abzweigen und die Straße mittels Ampelanlage überqueren. Häufig kommt es dann zusätzlich zur Überquerung der Gleisanlage, da nicht eindeutig ersichtlich ist, ob die links der Gleise verlaufende Helmut-Sittler-Promenade oder die rechtsseitig der Gleise verlaufende Radroute zu benutzen ist. Die geteerte Radroute ist in diesem Bereich nicht ausreichend als Radweg gekennzeichnet. Die Stelle ist zudem unübersichtlich, da die Straßenbahn aus einer Kurve heraus einbiegt und die Sicht für die Fahrradfahrer durch eine Litfaßsäule behindert wird. Es ist dringend zu empfehlen, dass Fahrradfahrer an der Stelle die Gleisanlage nicht queren, sondern erst in dem übersichtlichen Bereich der Haltestelle Arthur-von-Weinberg-Steg. Daher soll in diesem ein Gebotsschild angebracht werden.Beratung im Ortsbeirat: 11
Beratungsergebnisse:
4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 520 2016 Die Vorlage OF 59/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme