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Schandfleck Alt-Rödelheim: Warum passiert nichts, um die baufälligen Häuser abzureißen und das Gebiet neu zu bebauen?

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): die_farbechten-LINKE.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 17.10.2021, OF 59/7 Betreff: Schandfleck Alt-Rödelheim: Warum passiert nichts, um die baufälligen Häuser abzureißen und das Gebiet neu zu bebauen? 1. Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der Abrissgenehmigung für die Häuserzeile Alt-Rödelheim? Seit wann besteht sie und wann läuft sie aus? 2. Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der Bauvoranfragen oder möglicher Baugenehmigungen? 3. Wie werden derzeitige Bausicherungen und vor allem Maßnahmen für die Hygiene sichergestellt? 4. Welche zukünftige Nutzung stellt sich der Magistrat für die zu bauenden Gebäude vor? 5. Denkt der Magistrat über das Mittel eines Baugebots für den privaten Eigentümer der Immobilie nach? 6. Welche Pläne gibt es für die Platzgestaltung? Wann gedenkt der Magistrat den OBR über seine Vorstellungen zur Platzgestaltung zu informieren?

Begründung:

Der Schandfleck spricht für sich und bedarf keiner weiteren Beschreibungen. Zusätzlich kommen Beschwerden aus der Nachbarschaft hinzu: Rattenplage, Vermüllung, unhygienische Nutzung. Und man wundert sich, warum der Magistrat ein ehemaliges Stadtteilzentrum so verkommen lässt. Wer sein Bauland nicht zügig bebaut, soll es verkaufen. Diese Empfehlung hat die Baulandkommission von Horst Seehofer (CSU) in ihrem Abschlussbericht ausgesprochen. Konkret würde eine solche Gesetzesverschärfung bedeuten, dass Kommunen Grundstückseignern eine Frist setzen können, in der diese ihre Grundstücke bebauen müssen. Geschieht dies nicht fristgerecht, müssen Eigentümer an Bauwillige verkaufen. Als letztes Mittel können die Kommunen schließlich ein Enteignungsverfahren einleiten. Damit folgt die Baulandkommission dem Beispiel von Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne), der die Baupflicht schon seit längerem in seiner Stadt umsetzen will und damit eine Kontroverse ausgelöst hat. Dabei stützt sich Palmer - und nun auch die Baulandkommission - auf Paragraph 176 des Baugesetzbuches, welcher ein "Baugebot" vorsieht. Folgt die Gesetzgebung der Empfehlung der Baulandkommission, die Anwendung des Baugebots zu erleichtern, wird der Druck auf Grundstückseigner wachsen, brachliegende Flächen künftig auch wirklich zu bebauen.Beratung im Ortsbeirat: 7

Beratungsergebnisse:

5. Sitzung des OBR 7 am 02.11.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 208 2021 Die Vorlage OF 59/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU