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Präzisierung des Halteverbots in der Hennegasse

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

31.10.2013

Anregung Ortsbeirat

Halteverbot in der Hennegasse

Details im PARLIS OM_2634_2013
20.12.2013

Stellungnahme des Magistrats

Halteverbot in der Hennegasse

Details im PARLIS ST_1782_2013
23.04.2015

Antrag Ortsbeirat

Präzisierung des Halteverbots in der Hennegasse

Details im PARLIS OF_594-8_2015
23.04.2015

Anregung Ortsbeirat

Präzisierung des Halteverbots in der Hennegasse

Details im PARLIS OM_4098_2015
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 23.04.2015, OF 594/8

Betreff: Präzisierung des Halteverbots in der Hennegasse
Vorgang: OM 2634/13 OBR 8; ST 1782/13 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Abänderung der entsprochenen Anregung OM 2634 v. 31.10.2013 (ST 1782 v. 20.12.2013) das absolute Halteverbot zwischen Hausnummer 2 und 2 a nicht einzurichten und stattdessen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Flächen Parkplätze abzumarkieren wie bei dem Ortstermin der Verwaltung mit Anliegern am 02.07.2014 vereinbart.

Begründung:

Bei dem seinerzeitigen Beschluss des Ortsbeirates war nicht absehbar, dass in der Hennegasse ein Neubau entsteht. Bei einem Ortstermin der Verwaltung mit Anliegern wurde die Problematik des wilden und verkehrsbehindernden Parkens thematisiert und als Lösung eine genaue Markierung des tatsächlich nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehenden Parkraums vorgeschlagen. Die neuen Familien ziehen im Mai ein (Hennegasse 2 a) und sind auf eine ungehinderte Zufahrt auf die Parkplätze des Grundstücks am Haus angewiesen. Da eine Überwachung des ruhenden Verkehrs nur sehr sporadisch erfolgt, stehen die Chancen einer Beordnung des ruhenden Verkehrs besser, wenn die zwischen Blumengeschäft und Hausnummer 2 a zur Verfügung stehende Fläche mit ca. drei ordentlichen Parkplätzen gekennzeichnet wird. Von dieser Lösung haben alle Beteiligten etwas: Die Besucher der Anwohner und der Einrichtungen des Hofs ebenso wie die Kunden des Blumengeschäfts und die Bewohner des neuen Wohnhauses. Für die restlichen Flächen der Hennegasse, die in OM 2634 angesprochen sind, soll ein absolutes Halteverbot umgesetzt werden.

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2013, OM 2634
Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2013, ST 1782
Beratung im Ortsbeirat: 8

Beratungsergebnisse:

40. Sitzung des OBR 8 am 23.04.2015, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4098 2015 Die Vorlage OF 594/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme