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E-Mobilität durch pauschale Ausnahmegenehmigung fördern Vorlage OF 595/12 2025

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Antrag vom 10.03.2025, OF 595/12 Betreff: E-Mobilität durch pauschale Ausnahmegenehmigung fördern Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob sich die E-Mobilität in Kalbach-Riedberg dadurch fördern lässt, dass eine Sondernutzung von Gehwegen ermöglicht wird, bei der durch dafür taugliche Kabelbrücken zeitweise Ladekabel über einen öffentlichen Gehweg geführt werden. Nach der Nutzung wären Kabel und Kabelbrücken umgehend zu entfernen. Solche Genehmigungen könnten entweder auf Antrag oder pauschal erfolgen, sofern definierte Anforderungen an die Kabelbrücken hinsichtlich Höhen, Breiten, Rampenwinkeln und Farbgestaltung erfüllt sind.

Begründung:

Elektromobilität setzt ausreichend viele Lademöglichkeiten voraus. Im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg gibt es nur äußerst wenige öffentlich zugängliche Ladepunkte, so dass es um so sinnvoller ist, private Ladepunkte zu ermöglichen. An zahlreichen Grundstücken (insbesondere Reihenhäusern) gibt es aber bislang keine Möglichkeit, ein Ladekabel vom Stromnetz des Hauses (ggf. mit Solardach!) zu einem Parkplatz zu führen ohne öffentliche (Fuß-)Wege zu kreuzen. Individuelle Anträge für eine derartige Sondernutzung wurden bislang im Ermessen der Behörden abgelehnt. Eine Verordnung der Stadt Frankfurt könnte hier einen Kompromiss zwischen der Barrierefreiheit für Rollstühle, Rollatoren, Kinderwägen, Roller, Kinderfahrrädern und ganz allgemein Fußgänger:innen mit und ohne Sehbeeinträchtigung einerseits und dem erstrebenswerten Ziel der (für die Stadt kostenneutralen) Förderung der E-Mobilität andererseits erreichen.Beratung im Ortsbeirat: 12