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Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor Kay-Reinigung in der Otto-Schott-Straße 8 herstellen

Vorlagentyp: OFGRÜNE
5 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat schlägt vor, die Be- und Entlademöglichkeiten für Kraftfahrzeuge vor der Kay-Reinigung in der Otto-Schott-Straße 8 zu verbessern, indem Fahrradbügel entfernt und Ladebereiche eingerichtet werden. Dies soll die Verkehrssituation für Fußgänger und Lieferanten verbessern und die Interessen aller Beteiligten berücksichtigen.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Antrag

Unter Bezug auf die ST 71 vom 13.01.2025 schlägt der Ortsbeirat vor, einen Teil der Fahrradbügel im vorderen Bereich wieder zu entfernen und dafür zwei "Parkplätze als Ladebereiche" zum Be- und Entladen für Kunden und Dienstleister der Reinigung einzurichten. Die Fläche ist auf der Fahrbahn durch einen Parkstreifen zu markieren und mit dem Halteverbotsschild 286 (eingeschränktes Halteverbot) oder alternativ mit einem Parkschild mit zeitlich sehr enger Beschränkung (z. B. Kurzparker - 10 Minuten) zu kennzeichnen. Die Fußgängerüberwege sowie die zwei hinteren Fahrradbügel sollten erhalten bleiben. Zusätzlich bietet sich noch die Möglichkeit, einen Haltebereich mit zeitlich begrenzter Parkmöglichkeit entlang des Emmy-Noether-Platzes zu schaffen.

Begründung

In seiner Stellungnahme 71 vom 13.01.2025 hat der Magistrat den Ortsbeirat in Bezug auf den Antrag OM 5927 mitgeteilt, dass sich im Bereich der Reinigung Parkplätze als Ladebereiche einrichten lassen. Der Ortsbeirat wurde gebeten, dafür dem Magistrat konkrete Standorte zu benennen. Der Ortsbeirat hatte in einem früheren Antrag eine bessere Möglichkeit der Überquerung der Straße für Fußgänger gefordert, der Wegfall sämtlicher (regulärer) Haltemöglichkeiten für Kunden sowie dem Lieferverkehr für eine wichtige Einrichtung der Nahversorgung durch zahlreiche (nicht in Anspruch genommene) Fahrradbügel war damit jedoch nicht intendiert. Die Verkehrssituation hat sich durch die jetzige Lösung verschlechtert und die Verkehrsgefährdung durch mitten auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge zugenommen. Insofern stellt dieser Vorschlag eine verkehrliche Lösung dar, der die berechtigten Interessen von Fußgängern (Fußgängermarkierungen bleiben erhalten), Fahrradfahrern (ausreichende Anzahl an Fahrradbügeln bleiben erhalten), Kunden sowie Lieferanten des Nahversorgers mit dem Pkw sowie des Unternehmens selbst berücksichtigt. Aufgrund der engen Parkplatzsituation ist vor allem auch darauf zu achten, dass bislang reguläre Parkplätze nicht wegfallen. Dies ist nicht nur im Interesse von Anliegern, sondern zum Beispiel auch von mobilen Dienstleistern etwa im Bereich der ambulanten Pflegedienste. Mit einem Parkstreifen von einer Breite von max. 2 Metern auf der Fahrbahn würde bei Wegfall der Fahrradbügel ausreichend Platz für den Durchgangsverkehr bleiben, und es müsste kein Eingriff in die vorhandene Bepflanzung vorgenommen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. September 2024OFOF 542/12Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor Kay-Reinigung in der OttoSchottStraße 8 herstellenOrtsbeiratsantrag · CDU, FDP
  2. 13. September 2024OMOM 5927Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor der Reinigung (Kay Textilreinigung) in der OttoSchottStraße 8 herstellenDirektanregung
  3. 13. Januar 2025STST 71Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor der Reinigung (Kay Textilreinigung) in der OttoSchottStraße 8 herstellenStellungnahme
  4. 17. März 2025OFOF 596/12Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor Kay-Reinigung in der Otto-Schott-Straße 8 herstellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 11. April 2025Sie sind hier
    OFOF 597/12Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor Kay-Reinigung in der OttoSchott-Straße 8 herstellen
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 12
Sitzung 38 · 25.04.2025
TO I, TOP 6
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 6883 2025 1. Die Vorlage OF 596/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 597/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 597/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
CDUFDPVoltBFF
Ablehnung:
Grüne2 SPDLinke
Enthaltung:
1 SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, FDP, Volt und BFF gegen GRÜNE, 2 SPD und Linke (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

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