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Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor Kay-Reinigung in der OttoSchott-Straße 8 herstellen Vorlage OF 597/12 2025

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

13.09.2024

Anregung Ortsbeirat

Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor der Reinigung (Kay Textilreinigung) in der OttoSchottStraße 8 herstellen

Details im PARLIS OM_5927_2024
13.01.2025

Stellungnahme des Magistrats

Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor der Reinigung (Kay Textilreinigung) in der OttoSchottStraße 8 herstellen

Details im PARLIS ST_71_2025
17.03.2025

Antrag Ortsbeirat

Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor Kay-Reinigung in der Otto-Schott-Straße 8 herstellen Vorlage OF 596/12 2025

Details im PARLIS OF_596-12_2025
11.04.2025

Antrag Ortsbeirat

Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor Kay-Reinigung in der OttoSchott-Straße 8 herstellen Vorlage OF 597/12 2025

Details im PARLIS OF_597-12_2025
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Antrag vom 11.04.2025, OF 597/12 Betreff: Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor Kay-Reinigung in der Otto-Schott-Straße 8 herstellen Vorgang: OM 5927/24 OBR 12; ST 71/25 Unter Bezug auf die ST 71 vom 13.01.2025 schlägt der Ortsbeirat vor, einen Teil der Fahrradbügel im vorderen Bereich wieder zu entfernen und dafür zwei "Parkplätze als Ladebereiche" zum Be- und Entladen für Kunden und Dienstleister der Reinigung einzurichten. Die Fläche ist auf der Fahrbahn durch einen Parkstreifen zu markieren und mit dem Halteverbotsschild 286 (eingeschränktes Halteverbot) oder alternativ mit einem Parkschild mit zeitlich sehr enger Beschränkung (z. B. Kurzparker - 10 Minuten) zu kennzeichnen. Die Fußgängerüberwege sowie die zwei hinteren Fahrradbügel sollten erhalten bleiben. Zusätzlich bietet sich noch die Möglichkeit, einen Haltebereich mit zeitlich begrenzter Parkmöglichkeit entlang des Emmy-Noether-Platzes zu schaffen.

Begründung:

In seiner Stellungnahme 71 vom 13.01.2025 hat der Magistrat den Ortsbeirat in Bezug auf den Antrag OM 5927 mitgeteilt, dass sich im Bereich der Reinigung Parkplätze als Ladebereiche einrichten lassen. Der Ortsbeirat wurde gebeten, dafür dem Magistrat konkrete Standorte zu benennen. Der Ortsbeirat hatte in einem früheren Antrag eine bessere Möglichkeit der Überquerung der Straße für Fußgänger gefordert, der Wegfall sämtlicher (regulärer) Haltemöglichkeiten für Kunden sowie dem Lieferverkehr für eine wichtige Einrichtung der Nahversorgung durch zahlreiche (nicht in Anspruch genommene) Fahrradbügel war damit jedoch nicht intendiert. Die Verkehrssituation hat sich durch die jetzige Lösung verschlechtert und die Verkehrsgefährdung durch mitten auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge zugenommen. Insofern stellt dieser Vorschlag eine verkehrliche Lösung dar, der die berechtigten Interessen von Fußgängern (Fußgängermarkierungen bleiben erhalten), Fahrradfahrern (ausreichende Anzahl an Fahrradbügeln bleiben erhalten), Kunden sowie Lieferanten des Nahversorgers mit dem Pkw sowie des Unternehmens selbst berücksichtigt. Aufgrund der engen Parkplatzsituation ist vor allem auch darauf zu achten, dass bislang reguläre Parkplätze nicht wegfallen. Dies ist nicht nur im Interesse von Anliegern, sondern zum Beispiel auch von mobilen Dienstleistern etwa im Bereich der ambulanten Pflegedienste. Mit einem Parkstreifen von einer Breite von max. 2 Metern auf der Fahrbahn würde bei Wegfall der Fahrradbügel ausreichend Platz für den Durchgangsverkehr bleiben, und es müsste kein Eingriff in die vorhandene Bepflanzung vorgenommen werden. Foto: Dr. Rainer BehrendHauptvorlage: Antrag vom 17.03.2025, OF 596/12 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5927 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 71 Beratung im Ortsbeirat: 12