Waldschulstraße - schnelle Radfahrer nicht auf engen Radweg zwingen
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Partei(en):GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 07.01.2013, OF 599/6 Betreff: Waldschulstraße - schnelle Radfahrer nicht auf engen Radweg zwingen Der Ortsbeirat 6 wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Benutzungspflicht für die Radwege entlang der Waldschulstraße in Griesheim aufzuheben. Statt dessen soll die Beschilderung "Fußgänger" mit dem Zusatzschild "Fahrräder frei" die vorsichtige Nutzung durch langsame Radfahrer ermöglichen, ohne schnelle Radler auf diese Radwege zu zwingen.
Begründung:
Es ist jetzt schon gute fünfzehn Jahre her, seit die Straßenverkehrsordnung in der Form geändert wurde, dass für Radwege, auch für Radwege mit dem Zeichen Z 241 (getrennter Fuß- und Radweg), eine Mindestbreite von 1,50 Meter vorgeschrieben wurde. Der Radweg entlang der Waldschulstraße ist jedoch nur genau einen Meter breit, also deutlich zu schmal. Inzwischen hat sich die Technik gerade bei den Fahrrädern so verbessert, dass wesentlich höhere Geschwindigkeiten gefahren werden können als früher. Einen weiteren Schub erhält diese Entwicklung durch die immer zahlreicher werdenden Pedelecs, Fahrräder mit Elektromotor zur Unterstützung. Diese sind so konzipiert, dass eine Geschwindigkeit von 25 Km/h als Normalgeschwindigkeit angesehen werden kann. Auch die Fahrer von Pedelecs sind aber derzeit auf die schmalen Radwege entlang der Waldschulstraße gezwungen. Durch solche "Radwege" wird die Weiterentwicklung des Radfahrens in Frankfurt erheblich behindert. Die Benutzung dieses Radweges führt zu erheblichen Konflikten mit Fußgängerinnen und Fußgängern, die den schmalen Radweg oft übersehen. Besonders die Bereiche vor dem Bürgerhaus und vor den Einkaufsmärkten sind äußerst stark frequentiert, so dass eine riskante und unakzeptable Situation entsteht. An mehreren Stellen kreuzen sich außerdem auch noch Fuß- und Radweg, so z.B. der Weg vom Bürgerhaus zum Bahnhof. An diesen Stellen kommt es besonders häufig zu Konflikten. Radfahrende sind jedoch durch das Zeichen 241 gezwungen, diesen Radweg zu benutzen. Durch die angeregte Beschilderung wäre die Benutzungspflicht aufgehoben, so dass es in der Entscheidungsfreiheit der Radfahrenden liegen würde, ob sie lieber auf der Straße fahren oder auf dem ehemaligen Radweg, wobei sie dann aber verpflichtet wären, auf diesem wegen der Fußgänger besonders vorsichtig zu fahren. Mit dieser Lösung wäre sowohl denjenigen gedient, die mit dem Fahrrad etwas schneller fahren wollen, als auch denjenigen, die sich auf dem Bürgersteig sicherer fühlen.Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
17. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2013, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1852 2013 Die Vorlage OF 599/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme