Skip to main content

Schau- und Aushangkasten

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

23.10.2016

Antrag Ortsbeirat

Schau- und Aushangkasten

Details im PARLIS OF_60-13_2016
01.11.2016

Anregung Ortsbeirat

Schau- und Aushangkasten

Details im PARLIS OM_808_2016
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 23.10.2016, OF 60/13

Betreff: Schau- und Aushangkasten
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu klären, in wessen Besitz/Eigentum der städtischen Verwaltung sich der Schau-/Aushangkasten zum Aushang für öffentliche Mitteilungen am Rathaus im Stadtteil Nieder-Erlenbach befindet. Sollte ein Besitzer/Eigentümer nicht feststellbar sein, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, der Zuordnung des Schau-/Aushangkastens an das Büro der Stadtverordnetenversammlung zuzustimmen.

Begründung:

Vor ca. 10 Wochen wurde die Glasscheibe des o. g. Kastens zerstört. Eine Reparatur konnte bisher nicht veranlasst werden, da trotz zahlloser Mails und Telefongespräche kein Besitzer/Eigentümer innerhalb der Stadtverwaltung festzustellen war. Weder in den Unterlagen/Inventarverzeichnissen des Liegenschaftsamtes (zuständig für das Rathaus Nieder-Erlenbach) noch in denen der Stadtverordnetenversammlung (zuständig für die Kästen zur Bekanntgabe öffentlicher Mitteilungen) ließ sich der Aushangkasten ermitteln. Somit fühlt sich in der Stadtverwaltung niemand für die Reparatur verantwortlich. Daher können auch zurzeit keine öffentlichen Bekanntmachungen, wie z. B. die Einladung des Ortsbeirates zu seinen Sitzungen, ausgehängt werden. Damit eine Reparatur rasch erfolgen kann, ist daher die Zuordnung dieses Schau-/Aushangkastens zu einer städtischen Dienststelle, hier am besten zum Büro der Stadtverordnetenversammlung, da diese schon für eine Anzahl dieser Kästen im Stadtgebiet verantwortlich zeichnet, vorzunehmen. Zur besseren Wahrnehmung sind Bilder anhängend.
Beratung im Ortsbeirat: 13

Beratungsergebnisse:

6. Sitzung des OBR 13 am 01.11.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 808 2016 Die Vorlage OF 60/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme