Antrag vom 18.09.2022, OF 602/1 Betreff: Fahrradbügel Niedernhausener Straße anbringen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Niedernhausener Straße auf Höhe der Einmündung Altenhainer Straße auf beiden Straßenseiten auf dem Bürgersteig Fahrradbügel anzubringen.
Begründung:
Die o.g. Maßnahme soll das illegale Parken von PKWs auf dem Bürgersteig unterbinden sowie eine sichere Abstellmöglichkeit für Fahrräder bieten, da es in diesem Bereich noch keine entsprechenden Möglichkeiten gibt. Niedernhausener Straße Südseite, östlich der Altenhainer Straße Niedernhausener Straße Südseite, westlich der Altenhainer Straße Niedernhausener Straße Nordseite, östlich der Altenhainer Straße Niedernhausener Straße Nordseite, westlich der Altenhainer StraßeBeratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2802 2022 Die Vorlage OF 602/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme