Information über das Bauprojekt „Berghöfe“ (südlich Konrad-Zuse-Straße)
Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 14.08.2020, OF 603/12 Betreff: Information über das Bauprojekt "Berghöfe" (südlich Konrad-Zuse-Straße) Im Zuge des Investorenauswahlverfahrens (Dezember 2014), an dem auch Vertreter des Ortsbeirats 12 als nicht stimmberechtigte Sachverständige beteiligt waren, war immer davon die Rede, dass das Quartier überwiegend mit Eigentumswohnungen bebaut werden sollte. Entsprechend sah auch das den Zuschlag erhaltende Angebot der Deutsche Wohnwerte Heidelberg (Nr. 14) den Bau von 215 Eigentumswohnungen und 107 Mietwohnungen vor. Wie nun kürzlich auf Anfrage von der Deutsche Wohnwerte zu erfahren war, werden nun ausschließlich Mietwohnungen erstellt. Bauträger sei die Frankfurter Wohnwerte GmbH mit Sitz in Heidelberg. Während der Baustart des Projektes natürlich sehr zu begrüßen ist, wäre es wünschenswert, wenn auch der Ortsbeirat über wesentliche Änderungen in der geplanten Bebauung des Ortsbezirkes informiert wird. Nur so kann er auch eine informative Mittlerrolle zwischen dem Magistrat und den Anwohnerinnen und Anwohnern wahrnehmen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, über die wesentlichen Änderungen bei diesem Projekt zu berichten und die nachfolgenden Fragen zu beantworten. Hierzu ergeben sich folgende Fragen: 1. Wer hat wann entschieden, dass nun ausschließlich Mietwohnungen erstellt werden? Warum wurde die Öffentlichkeit darüber nicht informiert? 2. Wurde die Anzahl der Wohnungen durch verdichtete Bebauung und/oder eine höhere Geschosszahl gegenüber der ursprünglichen Planung erhöht? 3. Welche Kategorien von Mietwohnungen werden erstellt? Welche Anteile entfallen auf die einzelnen Kategorien: Freifinanziert, Förderweg 1, Förderweg 2, Mittelstandsprogramm, Frankfurt Fairmieten u.a.? 4. Ist die Stadt Frankfurt am Main direkt oder indirekt (z.B. über die ABG) an der Frankfurter Wohnwerte GmbH beteiligt oder hat sie direkt oder indirekt Kredite oder Zuschüsse (z.B. wegen der Nutzungsänderung) an die Frankfurter Wohnwerte gegeben? 5. Wann ist mit der Gesamtfertigstellung zu rechnen?
Begründung:
Gegenüber der ursprünglichen Planung wurde die aktuelle Planung wesentlich geändert. Das nun ausschließliche Angebot von Mietwohnungen bedeutet für Kaufinteressenten, die lange auf dieses Bauprojekt gewartet haben, eine herbe Enttäuschung. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Stadt Frankfurt am Main die den Ortsbeirat und die Öffentlichkeit nicht unverzüglich über diese wesentliche Planungsänderung informiert hat. Der Magistrat sollte das nun nachholen und die vorstehenden Fragen umgehend erschöpfend beantworten.Beratung im Ortsbeirat: 12
Beratungsergebnisse:
41. Sitzung des OBR 12 am 28.08.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1746 2020 Die Vorlage OF 603/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme