Durchgangsverbot für Fußgänger im Abschnitt zwischen der Straße Ginnheimer Hohl - Einmündung Am Mühlgarten und dem Treppenabgang Am Mühlgarten auf der Seite des TSV Ginnheim in beiden Richtungen
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Partei(en):BFF
S A C H S T A N D :
Antrag vom 27.09.2023, OF 605/9 Betreff: Durchgangsverbot für Fußgänger im Abschnitt zwischen der Straße Ginnheimer Hohl - Einmündung Am Mühlgarten und dem Treppenabgang Am Mühlgarten auf der Seite des TSV Ginnheim in beiden Richtungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Ortsvorsteher kurzfristig bei den Ämtern einzuwirken, dass das Verbot für Fußgänger in oben genannten Bereich wiederhergestellt wird. Der jetzige Umleitungsweg über den "alten Friedhof" ist bei Dunkelheit und den Unebenheiten des Weges gefährlich, zudem ist die Treppe zur Straße am Mühlgarten nicht behinderten gerecht ausgebaut unsd somit für Menschen mit Behinderung, Rollatoren, Kinderwägen nicht zu überwinden. Zudem wurde der vom Ortsbeirat vor vielen Jahren geforderte Mittelhandlauf, sowie die Instandsetzung der Treppe noch nicht realisiert, sodass hier weiterhin eine Unfallgefahr vorherrscht,Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 605/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)