Sicherheit des Radverkehrs beim Umbau der Galluswarte angemessen berücksichtigen
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Pläne zum Umbau des Knotenpunkts Galluswarte zu überarbeiten, um die Sicherheit des Radverkehrs zu gewährleisten. Dies umfasst die Anpassung der Radfahrstreifen und die Entflechtung des Bus- und Radverkehrs. Ziel ist es, eine sichere und konfliktfreie Verkehrsführung für Radfahrende zu schaffen.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die dem Ortsbeirat vorgestellten Pläne zum Umbau des Knotenpunkts Galluswarte anzupassen und die Sicherheitsbelange des Radverkehrs in folgenden Punkten zu berücksichtigen:
- Kein Radfahrstreifen in Mittellage auf der Mainzer Landstraße westlich der Galluswarte. Stattdessen soll der Radfahrstreifen am rechten Fahrbahnrand geführt werden, der Rechtsabbiegestreifen für den MIV auf die Camberger Straße links davon. Die Schaltung der Lichtsignalanlage soll entsprechend angepasst werden, sodass die Verkehrsströme konfliktfrei passieren können.
- Entflechtung des Bus- und Radverkehrs unter der S-Bahnbrücke an der Bushaltestelle. Stattdessen soll der Radverkehr von dem Radfahrstreifen (siehe 1.) auf den neu geplanten Zweirichtungsradweg und östlich der Bushaltestelle wieder auf die Fahrbahn geführt werden.
Begründung
Der Ortsbeirat begrüßt die Pläne des Magistrats, die Fahrradinfrastruktur an der Galluswarte auszubauen bzw. einzurichten. Aus Sicht des Gremiums reichen die vorgestellten Pläne jedoch nicht aus, um sicheres Radfahren an diesem stark befahrenen Knotenpunkt zu gewährleisten. Studien zeigen subjektive und objektive Gefährdungen für Radfahrende an Radfahranlagen in Mittellage, daher raten Radverkehrsverbände von dieser Art der Verkehrsführung ab. Eine alternative Planung für die Verkehrsführung aus Richtung Westen ist notwendig. Unter der S-Bahnbrücke kommt es in der jetzigen Verkehrssituation dazu, dass Radfahrende entweder hinter den dort haltenden Bussen warten oder links an ihnen vorbeifahren müssen - dies geschieht an einer Stelle, an der sich die Fahrbahn von zwei auf einen Fahrstreifen verengt und führt oft zu Situationen, in denen Autofahrende entweder mit zu wenig Seitenabstand überholen oder von hinten sehr dicht auf die Radfahrenden auffahren und sie durch Hupen o.ä. nötigen. Die vorgestellten Planungen sehen in diesem Bereich lediglich eine Umwidmung des rechten Fahrstreifens in einen Radfahrstreifen / Sonderfahrstreifen für Busse und eine Roteinfärbung vor. Dadurch würde sich an der Situation allerdings nichts ändern. Sollte es nicht möglich oder gewünscht sein, die Bushaltestelle zu verlegen (Busbucht o.ä.), müssen die Verkehrsströme hier entflochten werden. Der ohnehin neu geplante Zweirichtungsradweg als Verbindung zwischen Camberger Straße und Günderrodestraße bietet sich dafür an. Durch eine Verbindung des Radfahrstreifens aus Richtung Westen kann hier, mit wenig zusätzlichem Aufwand, eine sichere Umfahrung der Bushaltestelle geschafft werden. Radfahrende hätten dann die Möglichkeit, wahlweise diesen Radweg zu nutzen oder den Bussonderstreifen, wenn dort gerade keine Busse fahren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Juli 2022STST 1584Aufwertung des Areals zwischen Offenbacher Landstraße und HühnerwegStellungnahme
- 19. September 2022Sie sind hierOFOF 607/1Sicherheit des Radverkehrs beim Umbau der Galluswarte angemessen berücksichtigenOrtsbeiratsantrag · SPD, LINKE., Die_PARTEI
- 4. Oktober 2022OMOM 2806Sicherheit des Radverkehrs beim Umbau der Galluswarte angemessen berücksichtigenDirektanregung
- 13. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 142Sicherheit des Radverkehrs beim Umbau der Galluswarte angemessen berücksichtigenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme