Nutzung des Schulhofes und dortigen Spielplatzes der Michael-Ende-Schule in der Assenheimer Straße durch umliegende Kinderbetreuungseinrichtungen ermöglichen
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Bisheriger Verlauf
04.01.2016
19.01.2016
Antrag Ortsbeirat
Nutzung des Schulhofes und dortigen Spielplatzes der Michael-Ende-Schule in der Assenheimer Straße durch umliegende Kinderbetreuungseinrichtungen ermöglichen
Details im PARLIS OF_607-7_2016Ortsbeirat Magistratsvorlage
Nutzung des Schulhofes und Spielplatzes der Michael-Ende-Schule in der Assenheimer Straße durch umliegende Kinderbetreuungseinrichtungen ermöglichen
Details im PARLIS OM_4925_201604.01.2016
Antrag Ortsbeirat
Nutzung des Schulhofes und dortigen Spielplatzes der Michael-Ende-Schule in der Assenheimer Straße durch umliegende Kinderbetreuungseinrichtungen ermöglichen
Details im PARLIS OF_607-7_201619.01.2016
Anregung Ortsbeirat
Nutzung des Schulhofes und Spielplatzes der Michael-Ende-Schule in der Assenheimer Straße durch umliegende Kinderbetreuungseinrichtungen ermöglichen
Details im PARLIS OM_4925_2016 Partei(en): CDU • SPD • die_farbechten_-_LINKE. • GRÜNE • BFF • FDP • REP
S A C H S T A N D :
Antrag vom 04.01.2016, OF 607/7
Betreff: Nutzung des Schulhofes und dortigen Spielplatzes der Michael-Ende-Schule in der Assenheimer Straße durch umliegende Kinderbetreuungseinrichtungen ermöglichen
Es besteht der Wunsch u.a. von Kinderbetreuungseinrichtungen, den Schulhof der Michael-Ende-Grundschule nachmittags (ausserhalb des Schulbetriebes) nutzen zu können. Die Schulleitung hat signalisiert, dass sie dies Anliegen unterstützt. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat: Die Nutzung des Schulhofes durch Kinder bis 12 Jahre in der Zeit von 14- 17 Uhr zu ermöglichen und dies durch ein entsprechendes Schild kenntlich zu machen. Für eine entsprechenden Zugang zu dieser Zeit durch Öffnung des Schulhofes zu sorgen.Beratung im Ortsbeirat: 7
Beratungsergebnisse:
50. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4925 2016 Die Vorlage OF 607/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme