Antrag vom 16.10.2022, OF 610/6 Betreff: Zeilsheim: Falschparken in der Welschgrabenstraße Die Welschgrabenstraße ist eine Straße, die vom Froschbrunnenplatz am Friedhof vorbei in die Felder und die dortigen Schrebergärten führt. Sie ist so schmal, dass beim Parken kaum die notwendige Straßenbreite frei bleibt. Selbst ein einziges falsch parkendes Auto kann so die Durchfahrt verhindern. Nach Beobachtungen von Nutzern und Spazierengehenden geschieht dies häufiger. Kann am Anfang der Straße noch über das Schotterbett eines Grundstücks ausgewichen werden, ist dies weiter in Richtung Friedhof nicht mehr möglich. Einsätze der anliegenden Feuerwehr wurden so bereits behindert. Die Feuerwehr dokumentiert die Fälle und gibt gerne Auskunft darüber. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um unzulässiges Parken in der Welschgrabenstraße zu unterbinden. Neben Kontrollen sollten auch geeignete bauliche Maßnahmen in Betracht gezogen werden.
Begründung:
Da es in unmittelbarer Umgebung, u.a. am Parkplatz des Friedhofs offensichtlich ausreichende Parkmöglichkeiten gibt, besteht kein Grund, Falschparken an dieser Stelle zu tolerieren.Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2996 2022 Die Vorlage OF 610/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme