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Dreieichstraße: Beseitigung wilder Müllablagerungen

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

20.10.2017

Antrag Ortsbeirat

Dreieichstraße: Beseitigung wilder Müllablagerungen

Details im PARLIS OF_613-5_2017
03.11.2017

Anregung Ortsbeirat

Dreieichstraße: Beseitigung wilder Müllablagerungen

Details im PARLIS OM_2338_2017
Partei(en): BFF

S A C H S T A N D :

Antrag vom 20.10.2017, OF 613/5

Betreff: Dreieichstraße: Beseitigung wilder Müllablagerungen
Der Magistrat wird gebeten, die wilden Müllablagerungen am Areal Dreieichstraße 34 umgehend beseitigen zu lassen und dafür zu sorgen, dass die Straßengestaltung dieses zukünftig nicht mehr zulässt. Desgleichen sind regelmäßige Kontrollen und sofortige Beseitigungen anzuordnen. Weiterhin sind nach Auffassung des Ortsbeirates sogen. Mülldetektive einzuschalten, um so den Müllrowdies auf die Spur zu kommen.

Begründung:

Das Areal um das Gebäude Dreieichstraße 34 herum ist permanent ein illegaler Ablageort für Müll jeglicher Art (siehe Fotos).Nicht nur für die Anwohner, sondern auch für die Besucher von Sachsenhausen und der Dreieichstraße ist das ein zu beklagender Schandfleck über den sich Bürger zu recht beklagen. Dass hier Ratten angezogen werden, liegt auf der Hand, zumal der Innenhof des Hauses Dreieichstr. 34 sich in völlig inakzeptablem, katastrophalem Zustand befindet und sowohl Ratten als auch Ungeziefer jeglicher Art einlädt. Da immer wieder an gleicher Stelle Müll abgeladen wird, hält der Ortsbeirat es für wichtig undsinnvoll, hier sogen. Mülldetektive einzuschalten, um ggf. die Verursacher feststellen zu können. Für die Dreieichstraße und Sachsenhausen, für seine Besucher und seine Anwohner, ist dieses Areal ein Schandfleck, wie er an so exponierter Stelle noch nicht einmal gedacht werden dürfte. Dieser, nun seit langem anhaltende Zustand ist eine ständige Aufforderung zu Gesetzlosigkeiten und muss deshalb unverzüglich abgestellt werden.
Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 51 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2338 2017 Die Vorlage OF 613/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Tenors "Weiterhin ist nach Auffassung des Ortsbeirates die Stabsstelle Sauberes Frankfurt einzubeziehen." lautet und die letzten drei Absätze der Begründung ersatzlos entfallen. Abstimmung: Einstimmige Annahme