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Dreieichstraße: Entfernung der Graffiti

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

20.10.2017

Antrag Ortsbeirat

Dreieichstraße: Entfernung der Graffiti

Details im PARLIS OF_614-5_2017
03.11.2017

Anregung Ortsbeirat

Dreieichstraße: Entfernung der Graffiti

Details im PARLIS OM_2339_2017
Partei(en): BFF

S A C H S T A N D :

Antrag vom 20.10.2017, OF 614/5

Betreff: Dreieichstraße: Entfernung der Graffiti
Der Magistrat wird gebeten, die Graffiti-Schmierereien um die Dreieichstraße 34 herum zügig - d.h. möglichst umgehend - entfernen zu lassen.

Begründung:

Das Areal um das Gebäude Dreieichstraße 34 herum sowie die in der direkten Umgebung befindlichen - z.T. offenbar technischen Anlagen (siehe Fotos) - sind über und über mit Graffiti-Schmierereien versehen. Hierzu gehört auch das auf der gegenüberliegenden Straßenseite gelegene kleine - anscheinend ebenfalls technische - Gebäude. Da das gesamte Areal ohnehin mittlerweile asozialen Anstrich hat, und sich solche Personen unbefugt dort herumtreiben, musste - wie bekannt - bereits mehrfach die Hilfe der Polizei in Anspruch genommen werden. Da dem Unwesen in diesem Teil der Dreieichstraße in der Vergangenheit offenbar gar nicht - zumindest aber nicht ausreichend - Einhalt geboten wurde, halten die Graffiti-Schmierereien an. Der Ortsbeirat hält es nunmehr dringend für geboten, hier umgehend einzugreifen. Denn hier wird dem Ansehen Frankfurts und insbesondere dem stark Besucher orientierten Sachsenhausen und seiner Dreieichstraße erheblicher Image-Schaden zugefügt. Für die Dreieichstraße und Sachsenhausen insgesamt und für seine Besucher, ist dieses Areal ein Schandfleck über den sich die Anwohner zu recht ständig beklagen. Dieser, nun seit langem anhaltende Zustand lädt permanent zu Gesetzlosigkeiten ein.
Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 52 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2339 2017 Die Vorlage OF 614/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor "Der Magistrat wird gebeten, den Eigentümer aufzufordern, die Graffiti-Schmierereien um die Dreieichstraße 34 herum zügig - das heißt, möglichst umgehend - zu entfernen." und die letzten drei Absätze der Begründung ersatzlos entfallen. Abstimmung: Einstimmige Annahme