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Unmittelbares Einleiten eines Planfeststellungsverfahrens für die Abbiegespur auf der B 521 auf die A 661 in Richtung Bad Homburg

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

03.09.2018

Stellungnahme des Magistrats

Ausstehende Abbiegespur auf der B 521

Details im PARLIS ST_1692_2018
08.10.2018

Antrag Ortsbeirat

Unmittelbares Einleiten eines Planfeststellungsverfahrens für die Abbiegespur auf der B 521 auf die A 661 in Richtung Bad Homburg

Details im PARLIS OF_615-10_2018
23.10.2018

Anregung Ortsbeirat

Unmittelbares Einleiten eines Planfeststellungsverfahrens für die Abbiegespur auf der B 521 auf die A 661 in Richtung Bad Homburg

Details im PARLIS OA_319_2018
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 08.10.2018, OF 615/10

Betreff: Unmittelbares Einleiten eines Planfeststellungsverfahrens für die Abbiegespur auf der B 521 auf die A 661 in Richtung Bad Homburg Vorgang: ST 1692/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, ein Planfeststellungsverfahren für die Abbiegespur auf der B521 in Richtung Bad Homburg wird nun unmittelbar eingeleitet.

Begründung:

Die in ST 1692 vorgesehene Verwirklichung des Planverfahrens für die Abbiegespur in Verknüpfung mit einem Planverfahren für eine Radwegführung über die Autobahn an der Friedberger Landstraße wird, wie der Magistrat selbst ausführt, zu einer erheblichen Verzögerung des Verfahrens führen. Das liegt daran, dass im Gegensatz zur Abbiegespur, für die, wie im Ortsbeirat schon vorgestellt, feststeht, was genau gemacht werden muss, für diese Radwegführung in der Tat viele Aspekte berücksichtigt werden müssen, die noch offen sind. Sie ist insbesondere auch von der Umgestaltung der Autobahneinmündung durch Hessen-Mobil mit einer neuen Abbiegespur Richtung Offenbach nach rechts für den stadtauswärtsfahrenden Verkehr abhängig. Insofern ist eine solche Verknüpfung der Maßnahmen nicht sinnvoll, weil sie nur zu einer weiteren unnötigen Verzögerung der zur Entlastung von Preungesheim und Berkersheim von Schleichverkehr dringend erforderliche Realisierung der Abbiegespur auf der B 521 führen wird.

dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1692
Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

26. Sitzung des OBR 10 am 23.10.2018, TO II, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 319
2018 Die Vorlage OF 615/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme