Betreff: Happy Birthday 30 Jahre Bebauungsplan
Senckenberganlage/Bockenheimer Warte (Kulturcampus Frankfurt) und 125 Jahre ABG Frankfurt Holding (Aktienbaugesellschaft für Kleine Wohnungen); Die Planungen des Kulturcampus Frankfurt gemäß sozialer Erfordernisse und
gemäß der Gründungsprinzipien der ABG fortschreiben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Der Anteil an Wohnungen auf dem Gelände des Kulturcampus Frankfurt wird auf 60% erhöht. 2. Der Anteil an öffentlich geförderten Wohnungen auf dem Kulturcampus Frankfurt wird auf 50 % erhöht ( d.h. 25% 1.er Förderungsweg Sozialer Wohnungsbau, 25 % Frankfurter Programm ). 3. In jedem Baugebiet mit Wohnungsbau sind die entsprechenden öffentlich geförderten Wohnungen zu bauen. 4. Es wird wie in den Planungswerkstätten angekündigt auf den Bau von 3 Hochhäusern auf dem Areal des ehemaligen AFE Turmes verzichtet. Stattdessen wird wie dort angekündigt 7-geschossige Blockrandbebauung errichtet. Diese Bebauung wird hauptsächlich für den Wohnungsbau vorgesehen. 5. Das Gebäude des Juridicums bleibt erhalten und für Studentenwohnungen ausgestattet. 6. Sollten auf dem Gelände des Juridicums nach Freiwerden verschiedener Räumlichkeiten keine kulturellen Einrichtungen, wie im Konzept des Kulturcampus vorgesehen, angesiedelt werden, so werden diese Grundstücke ebenfalls für Wohnungsbau vorgesehen. 7. Schaffung von Jugendeinrichtungen, um dem ständigen Zuzug von Familien mit Kindern und dem Fehlen von Jugendeinrichtungen im Westend gerecht zu werden.
Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans für den Kulturcampus Frankfurt (
Senckenberganlage/Bockenheimer Warte wurde am
28.02.1985 gefasst). Die Offenlegung erfolgte vom
14.05.2014 -
16.06.2014, 6 Monate nach dem Ende der Offenlage ist immer noch kein Ende der Planung in Sicht. Die vor 125 Jahren gegründete ABG Frankfurt Holding, ehemals Aktienbaugesellschaft für Kleine Wohnungen, müsste ihrem ursprünlichen Auftrag, Wohnungen zu schaffen für Menschen mit geringen Einkünften, nachkommen. Der ständige Wegfall von Sozialwohnungen aus der Bindung, das Fehlen von günstigem Wohnraum für Familien und Studentenmacht es dringend erforderlich, den Anteil an Wohnungen auf dem Gelände des Kulturcampus Bockenheim zu erhöhen. Die vorgesehenen Hochhäuser für Büros und Hotels auf dem Gelände des ehemaligen AFE Turmes sind absolut überflüssig. Entsprechend äußerte sich der neue Chef des Planungsamtes in einem Interview der Frankfurter Rundschau, dass dieses Vorhaben "ein falsches Signal" sei. Zu beachten ist auch, dass das Gelände des Juridicums nur dann für die Bereit-stellung von Kultureinrichtungen vorgesehen ist, wenn die Hochschule für Musik zuvor auf dem Gelände des Kulturcampus Frankfurt angesiedelt werden sollte. Das ist umso unwahrscheinlicher, weil der Umzug der Hochschule frühestens für 2020 geplant ist und wegen der sehr hohen Kosten für die Verlagerung der Universitätsbibliothek (z. B. für die Universi-tätsbibliothek Darmstadt mit ca. 150 Millionen Euro), und der ab 2020 greifenden Schuldenbremse, wohl nicht stattfinden wird. Da die Stadt für den Umzug der Kulturinstitute kein Geld hat, ist es sinnvoll das Gelände anders zu verplanen. Dies auch deshalb, da der Leiter der ABG Frankfurt Holding beim Verkauf des Grundstücks des Laabsaals geäußert hat, die ABG werde keine Grundstücke vorhalten. Dies bedeutet, das die Grundstücke, wenn sie noch nicht benötigt erden, wie der Laabsaal zum Zeitpunhkt des Freiwerdens meistbietend verkauft werden . Aufgrund des Mangels an bezahlbarem Wohnraum und an Studentenwohnungen ist es dringend notwendig diese Gelände für Wohnungsbau und Studentenwohnungen zu nutzen. Dies ist ökologisch sinnvoll und ressourcenschonend, weil bei einem Umbau des Juridicums tragende Teile, Wände und Decken erhalten werden können.
Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
41. Sitzung des OBR 2 am 09.02.2015, TO I, TOP 16 Auf Wunsch der FREIEN WÄHLER wird über den Antragstenor der Vorlage OF 621/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3848 2015 1. Die Ziffer 1. der Vorlage OF 621/2 wird abgelehnt. 2. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 621/2 wird abgelehnt. 3. Die Ziffer 3. der Vorlage OF 621/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Ziffer 4. der Vorlage OF 621/2 wird abgelehnt. 5. Die Ziffer 5. der Vorlage OF 621/2 wird abgelehnt. 6. Die Ziffer 6. der Vorlage OF 621/2 wird abgelehnt. 7. Die Ziffer 7. der Vorlage OF 621/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: 5 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. und 6.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Annahme) zu 3.: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 4.: 3 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen 2 GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 5.:5 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 7.: GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU und FDP (= Ablehnung)