Kosten der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Stadtteil der Quartiere“
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Partei: CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 06.10.2025, OF 622/8
Betreff: Kosten der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Stadtteil der Quartiere" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Finanzierung der städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM) "Stadtteil der Quartiere" für die aktuelle Planungsvariante, die eine Bebauung ausschließlich östlich der Bundesautobahn A5 vorsieht, offenzulegen.
Begründung:
Das Stadtplanungsamt führt auf seiner Homepage (Abruf am 28.9.2025) hinsichtlich einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme aus, dass die "zügige Durchführung der Maßnahme muss ebenso gesichert sein, wie der kommunale Grundstückszwischenerwerb und die Finanzierung. Die Maßnahme finanziert sich aus der Differenz der Wertsteigerung der Grundstücke: - die Gemeinde kauft die Grundstücke des zu entwickelnden Gebiets zum entwicklungsunbeeinflussten Wert (Anfangswert) und - verkauft die Grundstücke nach Neuordnung des Gebiets zum Preis von erschlossenen Baugrundstücken (Endwert). Aus der Differenz zwischen Anfangs- und Endwert wird alles finanziert, was durch die Maßnahme ausgelöst wird". Dabei dürfte die geänderte Planung dürfte einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Finanzierung haben.
Beratung im Ortsbeirat: 8