Durchfahrtssperren im südöstlichen Riedberg
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Partei(en): GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 01.09.2025, OF 623/12
Betreff: Durchfahrtssperren im südöstlichen Riedberg
Der Magistrat wird gebeten, die illegale Befahrung des Weges am Lärmschutzwall der Zufahrt zur BAB 661 (Anschlussstelle Heddernheim, in der Skizze blau markiert) durch geeignete Maßnahmen nachhaltig zu unterbinden. Hierfür möge insbesondere die Errichtung von zwei horizontal schwenkbaren Schranken geprüft werden, welche sich nur so lange offenhalten lassen, wie der zur Öffnung notwendige Schlüssel im Schloss steckt. Diese sollten sinnvollerweise eine für Menschen mit Fahrrad oder Kinderwagen ausreichende Breite frei lassen, mehrspurige Fahrzeuge aber nicht durchfahren lassen. An Position 1 ist eine Umfahrung sinnvoll zu verhindern, an Position 2 kann dies leicht unter Nutzung der Gabionenwand geschehen. Quelle: Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung:
Aus Richtung Kalbach kommend gibt es kein Hindernis, um den genannten Weg zu befahren, weshalb dies auch regelmäßig vorkommt. Entweder kürzen die Fahrzeuge so den Weg bis Zur Kalbacher Höhe ab oder - wenn dort der Poller korrekt vorhanden ist - sie wenden auf dem dafür zu schmalen Weg und beschädigen so die Grünflächen links und rechts des Weges. Angesichts der geringen Breite des Weges stellen Kraftfahrzeuge hier eine erhebliche Verkehrsgefahr für Fußgänger und Radfahrer dar. An der Zufahrt vom Prozessionsweg aus (Nr. 1 in der Skizze) sind zwar Poller und sichernde Steine vorgesehen, diese wurden in der Vergangenheit aber immer wieder mit einer schon fast kriminellen Energie entfernt oder beiseite geräumt. Daher soll eine dauerhafte Lösung gefunden werden, um diesen Schleichweg für den motorisierten Verkehr nachhaltig zu verhindern. Position 1: Hier wurden wieder 2 Poller entfernt. Position 2: Die Engstelle bietet sich für eine Barriere an. Quelle: Eigene Aufnahme / mit freundlicher Genehmigung
Beratung im Ortsbeirat: 12