Planungskosten für die klimaangepasste Umgestaltung des Atzelbergplatzes

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Partei(en): SPD CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 04.05.2024, OF 624/11 Betreff: Planungskosten für die klimaangepasste Umgestaltung des Atzelbergplatzes Vorgang: M 18/23; EA 29/23 OBR 11; B 414/23; OA 415/23 OBR 11; M 21/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die klimaangepasste Umgestaltung des Atzelbergplatzes werden die notwendigen Planungsmittel Mittel in Höhe von 300.000 € in den Haushalt 2024 / 2025 eingestellt.

Begründung:

Bei dem Besichtigungstermin am 30.04.2024 mit der zukünftigen Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen, Fr. Zapf- Rodriguez und der Planungsgruppe "Grüner Atzelbergplatz" wurde besprochen einen Etat- Antrag für die Planungskosten für die Neugestaltung des Atzelbergplatzes über den Ortsbeirat 11 zu stellen. Somit könnte nach Beschluss des Haushaltes 2024 / 2025 der Planungsprozess für die Neugestaltung des Atzelbergplatzes angestoßen werden. Der Atzelbergplatz ist überwiegend ein kahler mit Beton gestalteter Platz ohne ausreichende Beschattung. An heißen Tagen ist deshalb die Aufenthaltsqualität sehr stark gemindert bzw. unmöglich. Gemäß Vortrag des Magistrats M18, Punkte 4 und 5, ist der Leitfaden "Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung" bei neu anzulegenden Plätzen sowie bei der Umgestaltung vorhandener Plätze anzuwenden.dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 18 Etatanregung vom 24.04.2023, EA 29 Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 414 Anregung vom 27.11.2023, OA 415 Vortrag des Magistrats vom 08.03.2024, M 21 Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 464 2024 Die Vorlage OF 624/11 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Für die klimaangepasste Umgestaltung des Atzelbergplatzes werden die notwendigen Planungsmittel, zur Erstellung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses gemäß § 39 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für die Leistungsphasen 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung), in Höhe von circa 30.000 Euro in den Doppelhaushalt 2024/2025 eingestellt." Abstimmung: Einstimmige Annahme