Antrag vom 14.09.2022, OF 624/1 Betreff: Baumaßnahmen Kita Bleichstraße Das Kinderzentrum Bleichstraße, ein verbundener Kindergarten und Kinderhort im Schulbezirk der Liebfrauenschule, betreut zurzeit 69 Kinder, darunter ein Inklusionskind und sechs Kinder mit Fluchterfahrung und leistet mit seinen Mitarbeitenden hervorragende pädagogische Arbeit. Die Einrichtung ist in zwei Etagen, Erdgeschoss und Souterrain mit einem eigenen Treppenhaus verbunden. Die Einrichtung der Räume und das Außengelände der Einrichtung ist in die Jahre gekommen und dringend sanierungsbedürftig. Einige Sanierungstätigkeiten sind insbesondere durch das außerordentliche Engagement des Leitungsteams und der Regionalleitung bereits angeschoben und in vollem Gange, erste Arbeiten am Außengelände bereits geplant und für 2024 in Aussicht gestellt. Alle Arbeiten bedürfen einem gesteigerten Abstimmungsbedarf verschiedener städtischer Einrichtungen, weil KITA-Frankfurt Mieterin der FAAG ist und man sich gegenseitig Zuständigkeiten zuschreibt.
Ein Aspekt bereitet der Elternschaft allerdings Sorgen: Bereits vor Jahresfrist hat die Unfallkasse Hessen das Treppengeländer und die Handläufe als sehr unfallträchtig eingestuft, außerdem ist die Mauer am Haupteingang nach deren Einschätzung zu niedrig. Die von der Unfallkasse angeordneten Arbeiten werden aber nicht erledigt, weil sich Mieterin und Vermieterin über die Zuständigkeit streiten. Die Eltern sorgen sich um die Sicherheit ihrer Kinder und darum, ob das Liegenlassen der Arbeit zu Einschränkungen bei der Betriebserlaubnis führen könnten. Dies vorangestellt, möge der Magistrat die folgenden Fragen beantworten: 1. Wann werden die angemahnten Arbeiten in Angriff genommen? 2. Wer trägt die Verantwortung für die Verzögerungen? 3. Kann der Magistrat die Sorgen der Eltern bezüglich einer möglichen Schließung der Einrichtung wegen Sicherheitsmängel zerstreuen?Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 503 2022 Die Vorlage OF 624/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme