Begrünung der Hausfassaden der Wohnhäuser, die im Besitz der ABG sind und an den Atzelbergplatz in Seckbach angrenzen
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Bisheriger Verlauf
04.05.2024
27.05.2024
Antrag Ortsbeirat
Begrünung der Hausfassaden der Wohnhäuser, die im Besitz der ABG sind und an den Atzelbergplatz in Seckbach angrenzen
Details im PARLIS OF_625-11_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Begrünung der Hausfassaden der Wohnhäuser, die im Besitz der ABG sind und an den Atzelbergplatz in Seckbach angrenzen
Details im PARLIS OM_5485_202404.05.2024
Antrag Ortsbeirat
Begrünung der Hausfassaden der Wohnhäuser, die im Besitz der ABG sind und an den Atzelbergplatz in Seckbach angrenzen
Details im PARLIS OF_625-11_202427.05.2024
Anregung Ortsbeirat
Begrünung der Hausfassaden der Wohnhäuser, die im Besitz der ABG sind und an den Atzelbergplatz in Seckbach angrenzen
Details im PARLIS OM_5485_2024 Partei(en): SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 04.05.2024, OF 625/11
Betreff: Begrünung der Hausfassaden der Wohnhäuser, die im Besitz der ABG sind und an den Atzelbergplatz in Seckbach angrenzen
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die ABG einzuwirken, dass eine Begrünung der Fassaden der Wohnhäuser, die im Besitz der ABG sind, und am Atzelbergplatz angrenzen, umgesetzt wird. Begründung:
Der Atzelbergplatz ist überwiegend ein kahler mit Beton gestalteter Platz ohne ausreichende Beschattung. An heißen Tagen ist deshalb die Aufenthaltsqualität sehr stark gemindert bzw. unmöglich. Eine Begrünung der Fassaden würde einen positiven Einfluss auf die Hitzeentwicklung auf den Platz haben. Bild: privat
Beratung im Ortsbeirat: 11
Beratungsergebnisse:
30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5485 2024 Die Vorlage OF 625/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme