Poller und Fahrradbügel Pariser Straße versetzen/ergänzen

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Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 18.09.2022, OF 629/1 Betreff: Poller und Fahrradbügel Pariser Straße versetzen/ergänzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die äußeren beiden Poller auf dem Bürgersteig vor Pariser Straße 14 und 16 zu versetzen und einen zusätzlichen Poller zu ergänzen, welche für Wartungen und Anlieferungen entnommen werden können. An der ursprünglichen Position der beiden Poller vor der Bordsteinkante sollen Fahrradbügel angebracht werden.

Begründung:

Der Gehweg zwischen Pariser Straße 14 und 16 wird fortwährend zum illegalen Parken von PKWs missbraucht. Durch die o.g. Maßnahme soll dies künftig unterbunden werden. Dieser Bereich muss lediglich bei Wartungsarbeiten oder größeren Anlieferungen befahren werden, weshalb z.B. der Hausmeister die Poller entnehmen können muss. Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt auf der gegenüberliegenden Seite über den Römischen Ring. Daher ist es nicht notwendig, diese Zufahrt dauerhaft offen zu halten. Da in diesem Bereich bisher keine Möglichkeit existiert, Fahrräder sicher abzustellen, besteht dringender Bedarf an Fahrradbügeln. Beispiel FalschparkendeBeratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2825 2022 Die Vorlage OF 629/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 3 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen Die PARTEI (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)